Coronanotbremse: FDP-Politiker legen Verfassungsbeschwerde ein

Berlin – Mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde haben sich die 80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Coronapandemie gewandt.
Dazu sei beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, sogenannten Eilrechtsschutz, gestellt worden, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, heute in Berlin.
Die FDP verspreche sich davon eine schnelle Entscheidung. Die FDP hatte die Coronanotbremse wiederholt kritisiert. „Das Gesetz ist höchst angreifbar und in seiner Wirkung zweifelhaft. Vor allem die Ausgangssperren halten wir für unverhältnismäßig und untauglich“, schrieb Buschmann auf Twitter.
Zu den drei Hauptzielen gehöre aber auch, „geimpften Personen ein Stück mehr soziales Miteinander zu ermöglichen, weil es eben ungefährlich ist, nach dem was wir wissen, jedenfalls da es sich um ein minimales Risiko handelt“, sagte er auf einer Pressekonferenz.
Die FDP wolle aber auch den Weg über ein Einspruchszustimmungsgesetz in ihrer politischen Bedeutung ausleuchten und aufzeigen, dass dies ein Trick gewesen sei, auf dem Rücken der Grundrechte von Bürgern.
„Wir tun das als 80 Antragsteller für unsere Grundrechte, aber vor allen Dingen für die Grundrechte von 83 Millionen Menschen in diesem Land und auch den über sechs Millionen geimpften Personen“, sagte Buschmann. „Um deren Grundrechte geht es. Um die wollen wir mittels dieses Verfahrens verteidigen.“
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