Politik

Coronaprämie im Krankenhaus: DKG ruft Arbeitnehmer­vertreter zur Mitarbeit auf

  • Dienstag, 29. September 2020
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Mitarbeitervertretungen in den Krankenhäusern dazu aufgerufen, sich an der Verteilung der Coronaprämie zu beteiligen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hatte der Bundestag am 18. September beschlossen, dass Mitarbeiter von Krankenhäusern, die während der Coronapandemie besonders belastet waren, einen Bonus erhalten sollen – analog zu dem Bonus für Alten­pflegekräfte.

Insgesamt 100 Millionen Euro sollen nach einem bestimmten Schlüssel auf die betroffe­nen Krankenhäuser verteilt werden. Welche Mitarbeiter das Geld genau erhalten, sollen die Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung entscheiden. Verschiedene Mitarbeitervertretungen haben sich nun geweigert, an der Entscheidung mitzuwirken, um keinen Unfrieden in die Belegschaft zu tragen.

„Anders als die gesetzliche Vorgabe in den Alten- und Pflegeheimen gibt es für den Krankenhausbereich die vom Bundestag beschlossene Begrenzung einer Prämienzahlung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die infolge infizierter Pa­tien­ten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren“, erklärte DKG-Hauptgeschäfts­führer Georg Baum heute.

„Die Berücksichtigung eines deutlich größeren Kreises oder aller Beschäftigen in den Krankenhäusern würde bis zu circa 800 Millionen Euro ergänzender Mittel erforderlich machen“, so Baum. „Angesichts des großen Mittelbedarfs zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und der sehr unterschiedlichen konkreten Belas­tung der Kliniken in dieser Pandemie muss die Notwendigkeit zur Prioritätensetzung anerkannt werden.“

Keine Einigung mit den Mitarbeitervertertungen führt zur Rückzahlung

Die Verteilung der Mittel in den Krankenhäusern erfolge unter Einbeziehung der Arbeit­nehmervertretungen, betonte der DKG-Geschäftsführer. „Dazu sieht das Gesetz vor, dass ein formales Einvernehmen mit der Mitarbeitervertretung herzustellen ist. Kann dieses wegen Verweigerung der Mitwirkung der Mitarbeitervertretung nicht erzielt werden, müssten die Mittel, die dem einzelnen Haus zur Verfügung stehen, zurückgezahlt werden.“

„Bei allem Verständnis für den Wunsch der Prämierung eines großen Kreises von Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern wäre die Rückzahlung der Mittel und damit die Nichtaus­zah­lung von Prämien an besonders belastete Beschäftigte ein nicht akzeptables Ergeb­nis“, sagte Baum. Deshalb appelliere die DKG an die Mitarbeitervertretungen in den Krankenhäusern, konstruktiv an der Verteilung der Mittel mitzuwirken. Zudem appelliere die DKG an die Bundesländer, ergänzende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Rheinland-Pfalz, beispielsweise, hat beschlossen, die Prämie um zusätzlich 500 Euro aufzustocken, wie die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz erklärte. Damit sei sie einer Forderung der Kammer nachgekommen.

100.000 Beschäftigte können die Prämie erhalten

Dem KHZG zufolge gelten Krankenhäuser als besonders belastet, wenn sie weniger als 500 Betten haben und mindestens 20 voll- oder teilstationär behandelte COVID-19-Patienten versorgt haben, sowie Krankenhäuser ab 500 Betten mit mindestens 50 voll- oder teilstationär behandelten COVID-19-Patienten.

Der den Krankenhäusern jeweils zustehende Betrag wird vom Institut für das Entgelt­system im Krankenhaus errechnet. „Damit können unter Berücksichtigung von Teilzeitbe­schäftigungen und bei angenommenen Zahlungen von 1.000 Euro mehr als 100.000 Beschäftigte berücksichtigt werden“, erklärte Baum.

fos

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