Politik

COVID-19 und Pneumokokken jetzt Teil der Schutzimpfungs­richtlinie

  • Donnerstag, 20. Juli 2023
/omar, stock.adobe.com
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Berlin – Die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Coronaimpfung sind in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen.

Darüber hinaus wird der STIKO-Beschluss zum Einsatz von Pneumokokkenkonjugatimpfstoffen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter umgesetzt. Darauf hat heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewie­sen.

Die STIKO hatte im Mai die Impfung gegen COVID-19 in ihre allgemeinen Impfempfehlungen integriert und im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht. Die Stellungnahme zum Einsatz von Pneumokokkenkonjugatimpfstoffen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter war ebenfalls im Mai erschienen.

Die STIKO empfiehlt unter anderem allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen.

Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

In der Schutzimpfungsrichtlinie sind die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt.

Darüber hinaus sieht die COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, dass Versicherte bis zum 29. Februar 2024 über die Schutzimpfungsrichtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutz­im­pfungen gegen COVID-19 haben, wenn die Impfung von ärztlicher Seite für medizinisch erforderlich gehalten wird.

Außerdem hat der G-BA heute den KBV-Angaben zufolge einen Beschluss zum Einsatz von Pneumokokkenkonjugatimpfstoffen (PCV) im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter gefasst, der die Stellungnahme der STIKO zu dem seit Anfang 2022 in Deutschland zugelassenen 15-valenten Impfstoff (PCV15) umsetzt.

Die STIKO empfiehlt demnach, für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Alter ab zwei Monaten einen Pneumokokkenkonjugatimpfstoff zu verwenden. Da der zusätzliche Nutzen des 15-valenten PCV (PCV15) im Vergleich zum 13-valenten PCV (PCV13) unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung laut STIKO gering sei, können laut STIKO für die Grundimmunisierung bei Säuglingen beide Impfstoffe zur Anwendung kommen.

Für die Pneumokokkenindikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen ab zwei Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen hatte die STIKO bisher eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten PCV, gefolgt vom 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) im Mindestabstand von sechs Monaten empfohlen. Für diese sequenzielle Impfung könne aktuell jetzt auch PCV15 anstelle von PCV13 verwendet werden, so die STIKO.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

EB

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