Politik

DAK-Resolution: Kassenfinanzen stabilisieren und Klagerecht ermöglichen

  • Donnerstag, 24. Oktober 2024
/Setareh, stockadobecom
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Hamburg – Eine Resolution zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hat heute der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit beschlossen. Gefordert wird darin auch ein Klagerecht für die Krankenkassen.

Angesicht des aktuell durch den Schätzerkreis angekündigten historischen Beitragssatzanstiegs für 2025 müsse die Ampelkoalition handeln, um den vermeidbaren Rekordanstieg noch abzuwenden, so der DAK-Verwaltungs­rat.

„Jetzt ist es an der Zeit, endlich die Ungerechtigkeiten in der Finanzierung von GKV und SPV zu beheben sowie die andauernden und zunehmenden Belastungen der gesetzlich Versicherten zu beenden“, erklärten der Ver­waltungsratsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Roman G. Weber, und der stellvertretende Vorsitzende Johannes Knollmeyer.

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit ruft die Politik mit der Resolution auf, mehrere Maßnahmen „unverzüg­lich“ umzusetzen. So müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzierung unverzüglich angegangen und noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Dazu gehörten die kostendeckende Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende und die Dynamisie­rung des Bundeszuschusses. Zudem müsse auf die hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV verzichtet werden.

Kurzfristig sei eine „sachgerechte Anhebung des Allgemeinen Beitragssatzes statt des Zusatzbeitrages“ vorzu­sehen, um den neuen Realitäten der GKV-Finanzen zu entsprechen. Angesichts der flächendeckenden Unter­schreitung der Mindestrücklage drohe ein „ruinöser Beitragswettbewerb“ die Finanzkrise der GKV weiter zu verschärfen.

Die Pflegekassen hätten im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Auftrag des Staates umfangreiche Zahlungen außerhalb ihres Aufgabenbereiches aus ihren Rücklagen übernommen. Obwohl der Staat eine Rückzahlung der Mittel zugesichert hat, seien noch immer knapp sechs Milliarden Euro nicht bezahlt worden.

Diese fehlenden Milliarden seien ein Hauptgrund für die aktuelle Finanzkrise der SPV – deshalb müsse die Bundesregierung durch die verfassungsrechtlich gebotene Rückzahlung die Beitragserhöhung in der SPV zum kommenden Jahreswechsel verhindern.

Das Kranken- und Pflegekassen derzeit über keine Möglichkeit verfügen, gesetzgeberische Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, selbst wenn die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden soll, thematisiert die Resolution ebenfalls. Die Selbstverwaltung brauche die Möglichkeit zur entsprechenden verfassungsrechtlichen Prüfung.

aha

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