Politik

Debatte um Inzidenz: Epidemische Lage verlängert

  • Donnerstag, 26. August 2021
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, und Helge Braun (r, CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, unterhalten sich während der Sitzung des Bundestags. Thema ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite./dpa, Kay Nietfeld
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, und Helge Braun (re. CDU), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, unterhalten sich während der Sitzung des Bundestags. Thema ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite./dpa, Kay Nietfeld

Berlin – Die Bundesländer haben für weitere drei Monate die rechtliche Befugnis, Coronamaßnahmen wie eine Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Der Bundestag beschloss gestern Abend die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis Ende November, die die Grundlage für die Verordnungen der Länder ist. Ohne den Beschluss zur Verlängerung wäre die epide­mische Notlage Ende September ausgelaufen.

Für das Gesetz stimmten 325 Abgeordnete. 253 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die Opposi­tions­fraktionen hatten bereits vor dem Votum angekündigt, der Vorlage der Großen Koalition nicht zuzustim­men. In der Debatte kritisierten alle vier Oppositionsparteien das Vorhaben der Regierung.

Die epidemische Lage, die mit dem Beschluss um bis zu drei Monate verlängert wird, war erstmals am 25. März 2020 festgestellt worden. Verlängerungen gab es am 18. November sowie am 4. März 2021 und 11. Juni dieses Jahres.

In dem vom Bundestag gefassten Beschluss wird zudem die Bundesregierung aufgefordert, bis Montag eine Formulierungshilfe für die geplante Abkehr vom Inzidenzwert als maßgebliche Größe für Corona­maßnahmen vorzulegen. Dafür muss das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Künftig soll die Zahl der coronabedingten Krankenhausaufenthalte eine zentrale Rolle spielen.

„Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Maßstab", heißt es in der nun ange­nommenen Beschlussvorlage.

Daher seien die bislang im Gesetz genannten Schwellenwerte „nicht mehr aktuell“. Deshalb sollten sich die Schutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie „zukünftig insbesondere auch an der COVID 19-Hos­pitalisierungsrate ausrichten“.

Bislang heißt es in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes: „Bei Überschreitung eines Schwellen­wertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.“ Diese Passage soll gestrichen werden.

Für eine Abkehr vom Inzidenzwert hatte sich zuvor auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen. Er sagte in der Debatte: „Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei.“ Es gehe darum, dass die Länder und Behörden vor Ort eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen wie Maskentragen in Bussen und Bahnen bräuchten, so lange es noch eine so hohe Zahl Ungeimpfter gebe.

Ziel bleibe, eine Überlas­tung des Gesundheitswesens weiter zu vermeiden. Um sicher durch die vierte Coronawelle zu kommen, brauche es noch eine höhere Impfquote. Spahn rief bisher zögernde Menschen erneut dazu auf, Impfangebote anzunehmen. „Bitte machen Sie mit.“

Die Gesetzesänderung könnte am 1. September vom Kabinett gebilligt und am 7. September im Bundes­tag beschlossen werden. Abschließend soll der Bundesrat auf einer Sondersitzung am 10. September über die Änderung entscheiden.

Eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde gestern erstmals im Bundestag beraten. Sie betrifft die seit 1. August geltende Testpflicht für Einreisende nach Deutschland. Sie soll nun auch ge­setzlich festgeschrieben werden, bislang gibt es dazu nur eine Verordnung. Auch diese Neuregelung soll der Bundestag am 7. September beschließen, am 10. September könnte dann der Bundesrat folgen.

dpa/afp/bee

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