Digitalisierungsfinanzierung für Arztpraxen soll auf Monatspauschale umgestellt werden

Berlin – Vertragsärzte sollen künftig eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Bisher wird die TI-Finanzierung hauptsächlich über Einzelsummen für konkrete Hardwareausstattung, wie Konnektoren oder Kartenterminals, geleistet.
Die geplante Neuregelung geht aus einem noch nicht ressortabgestimmten Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Pauschalen sollen auch für Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer greifen.
Durch das neue Finanzierungsmodell einer monatlichen TI-Pauschale durch die Krankenkassen an Vertragsärzte soll sowohl für die Kostenträger als auch für die Leistungserbringer Planungssicherheit geschaffen werden, heißt es in der Begründung.
Der derzeit nur im Rahmen einer Anschubfinanzierung vorgesehene Erstattungsanspruch werde verstetigt und klargestellt, dass zukünftig dauerhaft ein Ausgleichsanspruch auf Zahlung einer gesetzlich festgelegten Pauschale besteht.
Zwar gelte weiterhin grundsätzlich, dass Betriebs- und Investitionskosten hinsichtlich der Ausstattung und Infrastruktur von Vertragsarztpraxen durch die Praxen selbst zu tragen sind beziehungsweise in die Verhandlungen zur Anpassung des Orientierungswertes eingebracht werden. Der vernetzten Digitalisierung im Gesundheitswesen komme jedoch ein „derart hoher Stellenwert“ zu, dass es einer „fairen und verlässlichen Kostenverteilung“ bedürfe.
Die Höhe der monatlichen TI-Pauschale soll sich für Vertragsärzte durch die Berücksichtigung der in der Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – diese Anlage regelt bislang die TI-Finanzierung – festgelegten einmaligen Erstausstattungskosten sowie der während einer Dauer von sechs Jahren anfallenden Betriebskosten ergeben.
Das Nähere zum Umfang und Nachweis der erforderlichen Ausstattung mit den gesetzlich vorgesehenen Komponenten und Diensten sowie zur konkreten Höhe der TI-Pauschale sollen laut Änderungsantrag der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bundesmantelvertrag vereinbaren. Sollte eine Einigung nicht oder nicht vollständig zustande kommen, würde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Vereinbarungsinhalt im Wege einer Ersatzvornahme festlegen.
Um einer etwaigen Doppelfinanzierung auf Basis der oben beschriebenen Kalkulationsgrundlage entgegenzuwirken, soll die Pauschale gekürzt werden können.
Dazu heißt es: Für den Fall, dass „zwischen dem 1. Februar 2022 und dem Tag des Inkrafttretens“ der geplanten Neuregelung bereits Kosten für TI-Konnektoren erstattet wurden, soll die Pauschale „bis zum sechzigsten Monat nach dem entsprechenden Kauf monatlich jeweils um fünfzig Prozent“ gekürzt werden.
Vorgesehen ist zudem, dass der GKV-Spitzenverband alle zwei Jahre die Höhe der TI-Pauschale evaluiert und dies erstmals ein Jahr nach dem Inkrafttreten der geplanten Vorschrift. Die Unterrichtung des BMG über das Ergebnis der jeweiligen Evaluation solle eine „fortlaufende Prüfung eines etwaigen gesetzgeberischen Nachsteuerungsbedarfs“ ermöglichen.
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