TI-Konnektor: Klage gegen Kostenerstattung abgewiesen

Stuttgart – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des Konnektors für die Telematikinfrastruktur (TI) abgewiesen. Diese Entscheidung habe die Berufungsinstanz am vergangenen Mittwoch gefällt, teilten heute Medi Geno Deutschland und Medi Baden-Württemberg mit.
Das Landessozialgericht hat seine Entscheidung (Az.: L 5 KA 107/21) wie schon das Sozialgericht Stuttgart nach Angaben von Medi darauf gestützt, dass die in der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der TI vorgesehenen Pauschalen verbindlich seien. Es sei Aufgabe der ärztlichen Interessenvertreter, eine angemessene Kostenerstattung auszuhandeln.
Das Gericht hat angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
„Natürlich ist das wieder enttäuschend“, kommentierte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Geno Deutschland und Medi Baden-Württemberg. Als Vertragsarzt frage man sich nach wie vor, warum man Kosten für eine TI tragen solle, die weder Patienten noch Ärzten Vorteile bringe, und die Datensicherheit gefährde.
„Und aktuell müssen die Konnektoren völlig unnötig für hunderte von Millionen Euro auf Kosten der Versichertengelder und der Versorgung ausgetauscht werden“, so Baumgärtner. Medi unterstützt Klagen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gegen die Kostenerstattung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
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