Drei Bundesländer lassen Lauterbachs Krankenhausreform rechtlich prüfen

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein haben ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Krankenhausvergütung in Auftrag gegeben. Der Augsburger Rechtsprofessor Ferdinand Wollenschläger soll noch in diesem Frühjahr Ergebnisse erstellen, kündigten die Gesundheitsminister der drei Länder gestern an.
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, es solle beleuchtet werden, ob der Bund mit seinen Plänen in die Krankenhausplanung der Länder hineinregieren wolle. Es gebe die Vermutung, dass die Empfehlung der Regierungskommission zur Neuregelung der Krankenhausfinanzierung weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen sei.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, auch die drei Länder hätten großes Interesse an einem Gelingen der Reform. Die Länder könnten aber keiner Reform zustimmen, die ihnen die Beinfreiheit zum Gestalten nehme. „Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind.“ Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden.
Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte, es gebe deutlich unterschiedliche Vorstellungen zur Qualität und Intensität der Zusammenarbeit mit dem Bund. „Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen.“
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