Politik

DRK: Rettungsdienste sollten Coronaschnelltests abrechnen können

  • Freitag, 6. November 2020
/dpa
/dpa

Erfurt – Rettungdienste wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) können nach eigenen Anga­ben von ihnen bei Rettungskräften gemachte Coronaschnelltests nicht bei den Kranken­kassen abrechnen. Die Kassen hätten auf entsprechende Anfragen des DRK ablehnend reagiert, teilte der Landesverband Thüringen heute in Erfurt mit.

Zwar sehe die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums eine Übernahme der Kosten für Schnelltests für bestimmte Einrichtungen und Unternehmen vor. Allerdings finde sich in der Verordnung kein Hinweis auf den Rettungsdienst, so das DRK.

„Der Rettungsdienst ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur und die Rettungskräfte sind aufgrund drohender Infektionen mit dem Coronavirus zu den besonders gefährdeten Personengruppen zu rechnen“, erklärte DRK-Landesvorstandschef Peter Schreiber. Außer­dem könnten die Rettungskräfte im Einsatz die Infektion leicht an bereits geschwächte Patienten weitergeben.

„Dass die Rettungskräfte nun nicht durch die Testverordnung erfasst werden, ergibt kei­nen Sinn“, so Schreiber. Hier sei die Politik aufgefordert, schnell Abhilfe zu schaffen. „Wir setzen da voll und ganz auf die Thüringer Landesregierung.“

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, man verschaffe sich derzeit einen Über­blick, für welche Bereiche die Kosten auf Grundlage der Bundestestverordnung über­nomm­en werden. „Wir haben einen Prüfauftrag ausgelöst, um zu klären, wo das Land eventuell eingreifen kann.“

Die CDU-Landtagsfraktion forderte kostenlose Schnelltests für den Rettungsdienst. „Wer täglich für unsere Gesundheit im Einsatz ist, hat jede Unterstützung verdient“, sagte ihr gesundheitspolitischer Sprecher Christoph Zippel. Er schlug vor, dafür Mittel zu verwen­den, die im ersten Coronamantelgesetz zwar bereitgestellt, aber nicht abgerufen wurden.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung