Politik

Bislang haben nur vier KVen Coronatests abgerechnet

  • Mittwoch, 29. Juli 2020
/Ralf, stock.adobe.com
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Berlin – Angesichts der Debatten um eine deutliche Ausweitung von PCR-Tests auf COVID-19 hat eine Zahl aus dem Bundesamt für Soziale Sicherung aufhorchen lassen: Laut einer Aufstellung der Bundesbehörde wurden bis Mitte Juli Kosten für PCR-Tests in Höhe von 800.000 Euro aus dem Gesundheitsfonds dafür abgerufen – angesichts steigender Testungen eine relativ geringe Zahl.

Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn heißt es: „Der veröffentlichte Betrag von 0,8 Millionen Euro ergibt sich aus den bis dahin von den Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeldeten Beträgen.“

Damit haben nur vier der 17 KVen bislang Tests nach der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 8. Juni 2020 abgerechnet. Die direkte Abrechnung zwischen BAS und den KVen wird in der Verordnung festgeschrieben.

Demnach müssen die KVen monatlich einen Gesamtbetrag über die Vergütung der Leistung der Ärzte sowie einer Pauschale für die Abrechnung angeben. „Die Zahl der Tests wird nicht übermittelt“, heißt es vom BAS. Dabei werde „grundsätzlich“ am 15. Tag eines Monats an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt, heißt es weiter.

Auch die Finanzierungsdebatte für die zusätzlichen Tests für Reiserückkehrer wurde heute fortgesetzt. So erklärte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, dass die zusätzlichen Tests aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden sollten.

Derzeit sind im Gesundheitsfonds 14,5 Milliarden Euro als Bundeszuschuss aus Steuer­mitteln enthalten. Über weitere Steuermittel solle im Herbst mit den Krankenkassen beraten werden. Das Ministerium kann allerdings noch nicht einschätzen, wie viel die zusätzlichen Tests kosten werden.

Seit dem ersten Bekanntwerden des Verordnungstextes für zusätzliche PCR-Tests Ende Mai geht das Ministerium von etwa 50 Millionen Euro Mehrausgaben pro einer Million zusätzlicher ungebündelter Tests aus. Wie viele Tests letztendlich tatsächlich abgerech­net und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds abgerechnet werden, kann nicht beziffert werden.

bee

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