Politik

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz lässt auf sich warten

  • Freitag, 1. November 2024
/simontk, stock.adobe.com
/simontk, stock.adobe.com

Berlin – Eigentlich sollte heute der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversiche­rung (GKV) vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offiziell festgesetzt werden. Doch das ist nicht pas­siert. Der Zusatzbeitragssatz wurde weder vom BMG bekanntgegeben, noch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Ministerium äußerte sich auch heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes nicht dazu. Die Gründe sind daher weiter offen. Wahrscheinlich ist, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht bekannt gegeben werden soll, bevor sich die Ampelkoalition auf die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze verständigt hat. Diese ist eine wichtige Rechengrundlage für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.

Bereits der Schätzerkreis aus BMG, GKV-Spitzenverband und Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hatte damit seine Mühe. Er prognostizierte am 16. Oktober nach einer verlängerten Sitzung, dass der durchschnitt­liche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent vom bei­tragspflichtigen Einkommen steigen dürfte.

Allerdings fehlten schon den Fachleuten aus dem Schätzerkreis die Rechengröße für die Beitragsbe­mess­ungsgrenze – diese übliche jährliche Anpassung hatte das Bundesfinanzministerium kurzfristig im Bun­des­kabinett blo­ckiert.

Dabei geht es um die Frage, bis zu welcher Einkommenshöhe künftig Beiträge für die Kranken- und Sozial­versicherung fällig werden – und um die Anpassung von Steuertarifen an die Inflation und das Existenz­minimum.

Das Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) strebt an, dass über die Verordnung bei der nächsten Kabinettssitzung Mittwoch kommender Woche entschieden wird. Das ist aber nicht sicher.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz spielt auch für die Krankenkassen eine wichtige Rolle. Diese ent­scheiden danach darüber, ob und in welcher Höhe sie ihren kasseneigenen Zusatzbeitragssatz anpassen. Das muss den Krankenversicherten dann noch rechtzeitig vor Jahreswechsel mitgeteilt werden. Die Berechnungen sind ebenfalls Grundlage für die Haushalte, die die Kassen aufstellen müssen.

Anfang November sind in der Regel die Mittel der Krankenkassen aufgebraucht. Die Lücke von zwei Monaten bis zum Jahresende wird üblicherweise vor allem über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finanziert. An­statt strukturelle Reformen anzugehen, würden damit die steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, abgewälzt, so die Kassen.

may/bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung