Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz lässt auf sich warten

Berlin – Eigentlich sollte heute der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offiziell festgesetzt werden. Doch das ist nicht passiert. Der Zusatzbeitragssatz wurde weder vom BMG bekanntgegeben, noch im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Ministerium äußerte sich auch heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes nicht dazu. Die Gründe sind daher weiter offen. Wahrscheinlich ist, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht bekannt gegeben werden soll, bevor sich die Ampelkoalition auf die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze verständigt hat. Diese ist eine wichtige Rechengrundlage für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
Bereits der Schätzerkreis aus BMG, GKV-Spitzenverband und Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hatte damit seine Mühe. Er prognostizierte am 16. Oktober nach einer verlängerten Sitzung, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen steigen dürfte.
Allerdings fehlten schon den Fachleuten aus dem Schätzerkreis die Rechengröße für die Beitragsbemessungsgrenze – diese übliche jährliche Anpassung hatte das Bundesfinanzministerium kurzfristig im Bundeskabinett blockiert.
Dabei geht es um die Frage, bis zu welcher Einkommenshöhe künftig Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung fällig werden – und um die Anpassung von Steuertarifen an die Inflation und das Existenzminimum.
Das Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) strebt an, dass über die Verordnung bei der nächsten Kabinettssitzung Mittwoch kommender Woche entschieden wird. Das ist aber nicht sicher.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz spielt auch für die Krankenkassen eine wichtige Rolle. Diese entscheiden danach darüber, ob und in welcher Höhe sie ihren kasseneigenen Zusatzbeitragssatz anpassen. Das muss den Krankenversicherten dann noch rechtzeitig vor Jahreswechsel mitgeteilt werden. Die Berechnungen sind ebenfalls Grundlage für die Haushalte, die die Kassen aufstellen müssen.
Anfang November sind in der Regel die Mittel der Krankenkassen aufgebraucht. Die Lücke von zwei Monaten bis zum Jahresende wird üblicherweise vor allem über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finanziert. Anstatt strukturelle Reformen anzugehen, würden damit die steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, abgewälzt, so die Kassen.
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