Einigung auf Details zur Kindergrundsicherung

Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf noch offene Details zur Kindergrundsicherung geeinigt. Das Bundesfamilienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei den relevanten Punkten umgesetzt, hieß es aus der Ampelkoalition.
„Ich freue mich, dass wir als Bundesregierung kommende Woche dieses zentrale sozialpolitische Projekt im Kabinett auf den Weg bringen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg für uns als Ampelkoalition und das Familienministerium“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Die Ampelkoalition will in der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen.
Eigentlich sollte die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung bereits vor eineinhalb Wochen im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Paus geäußert. Auf die Tagesordnung kam das Vorhaben dann aber doch nicht.
Aus Kreisen des Familienministeriums hieß es damals, es hake noch beim Kindergeldübertrag und dem Asylbewerberleistungsgesetz – also Fragen danach, wer Leistungen erhält und wie diese mit der Kindergrundsicherung verrechnet werden oder eben nicht.
Die Unstimmigkeiten scheinen nun aus dem Weg geräumt: Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfalle der in der Coronapandemie eingeführte Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz, heißt es etwa in dem neuen Gesetzentwurf. Zuerst hatte die Rheinische Post berichtet.
„SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht“, hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner gesagt. „Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden.“
Das sozialpolitische Aushängeschild der Ampelregierung muss nun zeitnah ins Kabinett, um den ehrgeizigen Zeitplan von Paus einzuhalten: Im Gesetzentwurf ist weiterhin die Rede von einem Start zum 1. Januar 2025.
Dabei hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuvor bezweifelt, dass dieser Startzeitpunkt realisitisch ist. Eine Vorlaufzeit des komplexen Gesetzesvorhabens von mindestens 12 Monaten sei erforderlich, um es erfolgreich umzusetzen.
Im überarbeiteten Gesetzentwurf heißt es nun, das Vorhaben sei besonders eilbedürftig. „Die BA benötigt ab Verkündung des Gesetzes ausreichend Zeit (bis zu einem Jahr), um die Verwaltungsabläufe und IT-Verfahren auf die Einführung der Kindergrundsicherung vorzubereiten. Das Gesetzgebungsverfahren muss daher schnellstmöglich abgeschlossen werden.“
Zuvor hatten Paus und Lindner bereits monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen. Ende August einigten sich beide schließlich auf Details zur Finanzierung des Vorhabens. Im Jahr der Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt.
Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Gassner-Herz, äußerte sich zufrieden mit der Einigung. „Die simple Vorstellung, mehr Geld würde dem komplexen Thema der Kinderarmut Abhilfe schaffen, haben wir ausgeräumt“, erklärt er.
„Für mehr Chancen haben wir aktuell mit dem Startchancenprogramm für Schulen in sozialen Brennpunkten und zukünftig mit dem Kinderchancenportal das erreicht, was uns wichtig war.“ Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 Schulen in schwierigen Lagen in den kommenden Jahren spezielle staatliche Förderung in Milliardenhöhe bekommen.
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