Politik

Einrichtungsbe­zogene Coronaimpfpflicht: „Nicht mehr so hingucken“

  • Donnerstag, 10. November 2022
/picture alliance, Malte Ossowski, SVEN SIMON
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Düsseldorf – Nordrhein- Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den kommunalen Gesundheitsämtern wenige Wochen vor dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Coronaimpf­pflicht ein lasches Vorgehen bei den Kontrollen empfohlen.

„Man muss kein großer Prophet sein, wie das da bei der sogenannten Ampel läuft. Also ich sehe ja nicht, wie die sich auf eine Impfpflicht einigen sollen“, sagte der NRW-Gesundheitsminister bei einer Veranstaltung der Rheinischen Post gestern Abend.

Also werde die bundesweite Regelung zum Jahresende auslaufen. „Und ein kluges Gesundheitsamt, würde ich jetzt sagen, sollte im November auch nicht mehr so hingucken“, fügte Laumann dem Zeitungsbericht zufolge hinzu.

Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergan­genen Jahres be­schlossen. Diese Regelung gilt per Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022. Die Impfpflicht gilt seit 16. März in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Beschäftigten.

Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Beschäftigte mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Die Städte müssen zu den Ungeimpften Kontakt aufnehmen und eine Anhörung organisieren. Wenn keine Rückmeldung kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollten sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung berücksichtigt werden.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Coronaimpf­pflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Laut einer Abfrage des NRW-Gesundheitsministeriums bei den Kommunen von Ende August sind bis dahin landesweit 2.206 Bußgeldverfahren und 533 Betretungsverbote erlassen worden.

Allerdings lagen dabei nicht von allen Kommunen Daten vor. Nach einer Erhebung des Statistischen Landes­amtes arbeiten in Nordrhein-Westfalen im Gesundheitswesen in den Krankenhäusern knapp 300.000 Be­schäftigte, in Altenheimen sind es knapp 170.000.

dpa

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