Politik

Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auslaufen

  • Dienstag, 22. November 2022
/dpa, Paul Zinken
/dpa, Paul Zinken

Berlin – Die Coronaimpfpflicht für Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz immunevasiver Coronavarianten, wie es gestern aus dem Bun­desgesundheitsministerium (BMG) hieß.

Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entge­hen als ihre Vorgänger. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die ein­richtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird.

„Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungs­be­zogenen Impfpflicht umgehen“, hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Be­tretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Coronaimpfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.

An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durch­set­zung der Impfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut ge­worden.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezeichnete den Schritt als „richtig“. Die Maßnahme einer Impfpflicht sei „längst überholt gewesen“. Sie drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht werde.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war politisch als Vorläuferin einer allgemeinen Impfpflicht gedacht, die ja nicht gekommen ist“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Die Durchsetzung der Impfpflicht sei zudem mit einer enorme Bürokratie verbunden gewesen.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen, ist absolut richtig und überfällig. Eine andere Entscheidung wäre nicht mehr erklärbar gewesen“, sagte auch Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die Impfpflicht sei ursprünglich damit begründet worden, dass Beschäftigte im Krankenhaus ihre Patienten nicht anstecken sollten. Heute wisse man, dass die Impfstoffe zwar die Geimpften gut gegen schwere Verläufe schützen, unter den Omikron-Varianten aber die Ansteckung und Weitergabe nicht verhinderten.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das Vorhaben. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem Handelsblatt. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“ Viele Bundesländer und Gesund­heitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung