Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auslaufen

Berlin – Die Coronaimpfpflicht für Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz immunevasiver Coronavarianten, wie es gestern aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hieß.
Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird.
„Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Coronaimpfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.
An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut geworden.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezeichnete den Schritt als „richtig“. Die Maßnahme einer Impfpflicht sei „längst überholt gewesen“. Sie drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht werde.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war politisch als Vorläuferin einer allgemeinen Impfpflicht gedacht, die ja nicht gekommen ist“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Die Durchsetzung der Impfpflicht sei zudem mit einer enorme Bürokratie verbunden gewesen.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen, ist absolut richtig und überfällig. Eine andere Entscheidung wäre nicht mehr erklärbar gewesen“, sagte auch Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Die Impfpflicht sei ursprünglich damit begründet worden, dass Beschäftigte im Krankenhaus ihre Patienten nicht anstecken sollten. Heute wisse man, dass die Impfstoffe zwar die Geimpften gut gegen schwere Verläufe schützen, unter den Omikron-Varianten aber die Ansteckung und Weitergabe nicht verhinderten.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das Vorhaben. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem Handelsblatt. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“ Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.
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