Elektronische Heilmittelverordnung: Richtlinienanpassung in Arbeit

Berlin – Eine weitere Anpassung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) ist in Arbeit. Einen konkreten Zeitplan gibt es jedoch noch nicht. Dies wurde gestern auf dem G-BA-Fachtag Heilmittel deutlich.
Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, betonte, eine Überarbeitung der Richtlinie setze „Abstimmungsprozesse“ voraus, welche dann in einem Beschluss münden sollten. Aufgekommen war die Frage, weil im kommenden Jahr die digitale Version der Heilmittelverordnung – ursprünglich war die Umsetzung bereits für den Sommer 2026 vorgesehen – starten soll.
Man kenne den Zeitplan „natürlich“ auch, sagte dazu Sebastian Prechel-Radon von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und alle beim G-BA wüssten, dass man noch in diesem Jahr liefern müsse. Die bestehende „Zeitnot“ habe man stets vor Augen. Um die elektronische Verordnung auf den Weg zu bringen, seien zumindest „kleinere Lieferungen“ notwendig.
Der G-BA könne jeden Monat Beschlüsse fassen, so Martin Danner, Patientenvertretung beim G-BA. „Man kann sich ja vornehmen, die Dinge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein müssen, prioritär zu bearbeiten und andere, die mehr Zeit in Anspruch nehmen, dauern halt länger.“
Viel diskutiert wurde während der Veranstaltung über die kürzlich vom G-BA vorgelegte umfangreiche Evaluation der Umsetzung der 2019 erfolgten großen Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und der Neufassung des Heilmittelkatalogs.
Unter anderem wurden damals die Regelfallsystematik und das damit verbundene Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft. Außerdem führte der G-BA die orientierenden Behandlungsmengen ein und vereinfachte die Struktur des Heilmittelkatalogs.
„Insgesamt zeigt sich, dass die Reform wichtige Fortschritte gebracht hat, in verschiedenen Bereichen dennoch Nachsteuerungsbedarf gesehen wird“, heißt es im Fazit des Evaluationsberichtes. Die Reform der Heilmittelversorgung habe spürbare Verbesserungen gebracht.
Besonders die Abschaffung der Regelfallsystematik und der Genehmigungspflicht von Verordnungen außerhalb des Regelfalles wurden demnach überwiegend als wesentlicher Fortschritt gewertet.
Die Ablösung der vorherigen Regelfallsystematik durch eine Verordnungsfallsystematik habe insgesamt zu einer deutlichen bürokratischen Entlastung geführt. Die im Rahmen der Evaluation offenbarten Probleme seien unter anderem auf Informationsdefizite sowie die weiterhin reduzierbare Bürokratie zurückzuführen.
Der G-BA stehe jetzt vor der großen Aufgabe, aus den Befunden eine stringente Analyse abzuleiten und entsprechende Lösungen zu entwickeln, sagte Prechel-Radon. Bezüglich der festgestellten Informationsdefizite gelte es, ein gemeinsames Verständnis von den Regelungen zu befördern.
Stephanie Iwansky, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), betonte, aus Sicht des BMG müsse bei einer Weiterentwicklung der Richtlinie die Steuerungsfunktion erhalten bleiben. Dabei werde man eine „beobachtende und begleitende Rolle“ einnehmen.
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