Elektronisches Rezept ab Januar verpflichtend

Berlin – Arztpraxen sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen. Die neuen Regeln gelten auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Wenn Ärztinnen oder Ärzte die technischen Möglichkeiten zu E-Rezepten nicht ab Januar vorhalten, drohen ihnen Strafen.
Die Krankenkassen erwarten einen problemlosen Übergang. „Ich bin sehr optimistisch, dass die Umstellung überall klappt und niemand ohne die verschriebenen Medikamente dasteht“, sagte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, den RND-Zeitungen.
„Wir haben in den vergangenen Monaten bereits einen steilen, problemfreien Hochlauf erlebt, mit inzwischen rund zwölf Millionen ausgestellten E-Rezepten“, sagte Pfeiffer.
Sie verwies darauf, dass ein E-Rezept auf drei Wegen eingelöst werden kann. So gebe es neben der E-Rezept-App, bei der eine komplizierte Anmeldung nötig sei, auch die Möglichkeit, in der Apotheke einfach die Versichertenkarte zu nutzen. Dabei sei keine PIN-Nummer nötig.
Als dritte Variante könne der QR-Code des Rezepts beim Arzt ausgedruckt und in der Apotheke vorgelegt werden, sagte Pfeiffer. Dies sei aber „nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders und sollte nur ausnahmsweise in Anspruch genommen werden“, mahnte die Verbandschefin.
„Werktäglich stellen die Praxen in Deutschland über 1,5 Millionen Rezepte aus“, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Das muss verlässlich und gesichert funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.“
Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die technischen Systeme stabil genug seien, um die Massenanwendung der digitalen Rezeptausstellung zu stemmen, so der KBV-Sprecher.
Nach jahrelangen Verzögerungen sollen E-Rezepte 2024 zum Standard für alle werden. Der Bundestag beschloss Mitte Dezember ein Gesetz der Ampelkoalition, das die Praxen verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.
Die Verbraucherzentralen sehen viele Vorteile für Patienten. „So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen“, sagte der Fachreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Lucas Auer. Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr.
Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liegt aus Sicht des vzbv in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.
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