Software-Updates für eAU und eRezept jetzt einspielen

Berlin – Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Besonders wichtig sei die Aktualisierung für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), betonte die KBV. Denn nur so lasse sich sicherstellen, dass beide Anwendungen auch im kommenden reibungslos funktionieren. Grund für die Softwareaktualisierung für die eAU und das eRezept sind neue technische Vorgaben.
Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt. „Deshalb müssen Arztpraxen spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen“, so die KBV. Anderenfalls könne es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen und eRezepte vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden.
Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung. Generell empfiehlt die KBV, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dies stelle sicher, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: