Elektronisches Rezept mit eng bemessenem Zeitplan

Berlin – Von einem „ambitionierten Zeitplan“ bei der Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) sprach heute Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik. Gesetzlich ist vorgesehen, dass Anfang Juli dieses Jahres alle erforderlichen Maßnahmen geschaffen sind, um ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermitteln zu können – ab Januar 2022 soll das E-Rezept zur flächendeckenden Pflichtanwendung werden.
Neumann betonte, man arbeite intensiv am E-Rezept. Seit der Vorstellung der grundlegenden Konzeption im letzten Sommer laufe ein enger Dialog mit allen beteiligten Akteuren. Allerdings seien bis Juni „noch viele Baustellen“ zu meistern.
Dies betreffe unter anderem die Entwicklung der Rezept-App für die Versicherten oder auch des benötigten Fachdienstes. „Größere Anstrengungen“ seien insbesondere noch bei der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) zu leisten.
Die vorgesehene Zeitschiene zur Einführung des E-Rezeptes ist nach der Einschätzung von Ulf Maywald, Bereichsleiter Arzneimittel der AOK PLUS, nur schwer zu halten. Zwar lägen die entsprechenden Fachkonzepte vor, aber viele Vorarbeiten würden noch laufen. So müssten die Kassen und andere Akteure ihre Software noch auf Basis des bislang nicht finalisierten Fachdienstes anpassen.
Auch die Verhandlungen zur Anpassung des Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung (Paragraf 300 SGB V) zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) seien noch nicht abgeschlossen.
Eine echte Hürde bilde insbesondere die bislang schleppend verlaufende Ausstattung der Leistungserbringer mit Heilberufsausweisen der neuesten Generation, so Maywald. Diese werden seitens der niedergelassenen Ärzte benötigt, um elektronische Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in ihren Praxisverwaltungssystemen erstellen und elektronisch signieren zu können.
Benötigt wird der eHBA auch, um die ab Oktober verpflichtende Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durchführen zu können. Mit dem E-Rezept, der eAU, der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) halten aktuell mehrere digitale Lösungen Einzug in die Arztpraxen.
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