Politik

Entbürokratisierungspläne für die Pflege greifen zu kurz

  • Donnerstag, 9. Oktober 2025
/iamaea, stock.adobe.com
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Berlin – Die geplanten Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege werden von den betroffenen Berufs- und Interessensverbänden als unzureichend angesehen. Dies wurde gestern im Rahmen der Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Bundestagsdrucksache 21/1511) deutlich.

Vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hieß es, der Abbau von Bürokratie sei zentral. Der Gesetzentwurf bleibe hier aber deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück und stelle derzeit eher einen „Etikettenschwindel“ dar. Die Entbürokratisierung finde sich zwar im Titel, aber anstatt konkrete, für die Praxis relevante Maßnahmen zu verankern, fänden sich an vielen Stellen lediglich Prüfaufträge.

Ähnlich äußerten sich der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). In Sachen Bürokratieabbau gebe es dringenden Nachholbedarf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies kritisch darauf hin, dass für die Kliniken keinerlei entlastende Regelungen enthalten seien.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertete den Gesetzentwurf als einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der pflegerischen Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Der Entwurf verankere die Pflegeprozessverantwortung erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht – allerdings bleibe er in zentralen Punkten hinter seinen Ansprüchen zurück. An entscheidenden Stellen orientiere sich das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik und verfehle so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.

Die geplante Kompetenzerweiterung für die Pflege sei „sehr begrüßenswert“, sagte dazu Ulrich Langenberg, Geschäftsführer Politik für die Bundesärztekammer (BÄK). Dies könne bei einer adäquaten Umsetzung für eine Entlastung der Ärztinnen und Ärzte sorgen. Bei der Ausgestaltung der interprofessionellen Zusammenarbeit müsse aber die ärztliche Perspektive systematisch einbezogen werden.

Langenberg verwies auf mehrere Voraussetzungen. Erstens benötige man klare Regelungen zu Kompetenzen und Qualifikationsgraden. Zudem müssten Haftungs- und Finanzierungsfragen geklärt werden. Genau wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte die BÄK außerdem, dass Schnittstellenprobleme vermieden werden müssten.

aha

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