Entwurf für Impfpflicht in Pflegeheimen und Kliniken vorgelegt

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat konkrete Vorschläge für eine Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern vorgelegt. Das geht aus einer Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden.
Die Neuregelung könnte am 1. Januar in Kraft treten. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, dies bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.
Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium weist eine gewisse Ähnlichkeit mit den Vorgaben zur Masernimpfpflicht auf, die ebenfalls im Infektionsschutzgesetz hinterlegt sind. Es handelt sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird. Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, FDP und Grünen die Vorschläge des Ministeriums noch überarbeiten werden.
Mit der Gesetzesänderung könnten vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Donnerstag beschlossen, einrichtungsbezogen alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt mit vulnerablen Personen zur Coronaimpfung zu verpflichten.
Die Formulierungshilfe des Ministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampel-Koalition. Die FDP-Bundestagsfraktion kündigte an, mit SPD und Grünen über eine mögliche Impfpflicht in Einrichtungen mit besonders von Corona gefährdeten Menschen zu sprechen. „Die FDP-Fraktion legt dabei besonderen Wert auf eine zeitliche Begrenzung und eine Einbettung in eine breite Impfkampagne“, sagte ein Sprecher nach Beratungen der Fraktion.
„In Abwägung des staatlichen Grundrechtseingriffs einerseits und des besonderen Schutzbedürfnisses vulnerabler Gruppen andererseits ist die FDP-Fraktion dafür, in Gespräche mit den Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzutreten“, sagte er. Das sei das Ergebnis der fraktionsinternen Debatte, die intensiv gewesen sei.
„Impfpflichten sind immer ein erheblicher Grundrechtseingriff und als solche besonders begründungsbedürftig“, betonte der Sprecher die Position der Fraktion. Die FDP-Fraktion stelle sich der Debatte. Es sei auch die Sorge an die FDP-Fraktion herangetragen worden, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zu Kündigungen bei Pflegekräften führen könne.
Der Deutsche Pflegerat hatte am Wochenende auf die Konsequenzen einer Impfpflicht aufmerksam gemacht: Präsidentin Christine Vogler sagte, dass ungeimpfte Mitarbeiter in Pflegeheimen dann gekündigt werden müssten.
„Wenn der Gesetzgeber fordert, dass nur Geimpfte und Genesene in Pflegeheimen arbeiten dürfen, haben die Einrichtungen gar keine andere Wahl, als sich von diesen Mitarbeitenden zu trennen“, sagte sie. Das müsse rechtssicher formuliert werden.
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