Politik

Ersatzkassen begrüßen Spahns Digitalisierungs­gesetzentwurf

  • Mittwoch, 18. November 2020
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Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat den Gesetzentwurf des Bundesgesund­heitsministers zur Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßt. Gerade die Coronapan­demie habe gezeigt, wie wichtig es sei, das große Potenzial der Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen zu nutzen, erklärte heute die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Im Mittelpunkt müsse aber der Nutzen der Anwendungen für die Patienten stehen.

Elsner begrüßte insbesondere das Ziel des Referentenentwurfs, die Möglichkeit der Vi­deo­behandlung konsequent auszubauen und auch andere Leistungserbringer – etwa He­bammen, Physiotherapeuten und die Notfallversorgung – einzubeziehen. Dies könne da­zu beitragen, dass eine gute flächendeckende Versorgung unabhängig vom Wohnort ge­währleistet ist, so Elsner.

Positiv sei auch, neben Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden und die sicheren Übermittlungsverfahren mit einem Videokommunikationsdienst zu ergänzen. Nun sei es dringend erforderlich, realistische Zeitpläne festzulegen und die datenschutz­rechtlichen Fragestellungen rechtzeitig zu klären.

Sinnvoll sei zudem die Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Speicher­medium sowie die Einführung digitaler Identitäten für Versicherte und Leistungserbringer durch die Krankenkassen, sagte die Verbandschefin.

Grundsätzlich positiv sieht der vdek auch die weitere Förderung von digitalen Gesund­heitsanwendungen. „Dies gilt vor allem für die Einbeziehung der Pflege“, sagte Elsner. So sollen digitale Anwendungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Teil des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung werden.

kna

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