Erste Gesundheits-Apps verschreibungsfähig

Berlin – Ärzte können jetzt digitale Apps auf Rezept verordnen. Morgen will das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum ersten Mal eine Liste mit verschreibungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) veröffentlichen, wie ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte.
Zunächst sollen zwei Apps auf der Liste stehen, die fortlaufend ergänzt wird. Um welche Apps es sich handelt, wollte das BfArM heute nicht mitteilen. Das soll sich morgen auflösen. Das Handelsblatt berichtet, dass es sich um die Apps von Kalmeda bei Tinnitus und Velibra gegen Angststörungen handelt.
Das BfArM geht davon aus, dass kurzfristig weitere Anwendungen ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden können. Derzeit befinden sich dem BfArM zufolge 25 weitere Apps im DiGa-Prüfverfahren des Instituts.
Für rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Insgesamt gibt es rund 500 Anfragen von Herstellern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht das erstmalige Erscheinen der BfArM-Liste als großen Schritt. „Das DiGa-Verzeichnis ist eine Weltneuheit“, sagte er der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Deutschland sei das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe.
Die Euphorie des Ministeriums steht im Gegensatz zu einer gewissen Skepsis in der Ärzteschaft. Apps müssten „Mehrwert für den Patienten bringen und verständlich und sicher sein – sowohl bei der Funktionalität als auch beim Datenschutz“, sagte Andreas Gassen, Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Zeitungen. Der größte Teil der bisherigen Gesundheitsapps könne diesen Ansprüchen nicht genügen.
Auch aus der Politik gibt es unterschiedliche Töne. Der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich spricht von einem „wichtigen Signal an Entwickler und Start-up-Unternehmen“, zeigte sich aber auch überrascht, dass der Prozess „eine gewisse Zeit in Anspruch genommen hat“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, übte Kritik. „Weltneuheit hin oder her, eine wirkliche Verbesserung der Versorgung werde nicht erreicht“, sagte sie den beiden Zeitungen. Es gebe im Bundesinstitut „viel zu wenig Stellen, um den Nutzen und die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorgaben gründlich zu prüfen.“
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