Familienbericht: Mehr Hilfe für Alleinerziehende nötig

Berlin – Die Familienpolitik sollte Alleinerziehende besser unterstützen und die Vielfalt von Betreuungsmodellen in Deutschland rechtlich verankern. Das empfiehlt eine Sachverständigenkommission im zehnten Familienbericht, den Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Bundeskabinett vorstellte.
Die Zahl der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ist demnach in Deutschland gestiegen und lag 2023 bei 1,7 Millionen. Das sind rund 20 Prozent aller Familien. 2021 waren es noch 1,5 Millionen Alleinerziehende gewesen.
Der Anteil der Väter an Alleinerziehenden ist 2023 auf 18 Prozent gewachsen. Laut Statistischem Bundesamt (DESTASIS) lag er 2022 noch bei 15 Prozent.
Gerade Mütter, die nach wie vor den Großteil der Alleinerziehenden ausmachen, sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut betroffen: Ihr Armutsrisiko ist dreimal so hoch wie das von Frauen in Paarbeziehungen. Viele seien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
Auch im direkten Vergleich zu alleinerziehenden Vätern stehen die Mütter schlechter da. Ihr Armutsrisiko sei 60 Prozent höher als das von alleinerziehenden Männern, sagte Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der zuständigen Kommission.
Auf den Daten aufbauend werden in dem Bericht vier Ziele für eine künftige Familienpolitik formuliert. So sollen etwa die ökonomische Selbstständigkeit von Alleinerziehenden gestärkt und getrennte Eltern bei der gemeinsamen Kinderbetreuung gefördert werden.
Ein Viertel der betroffenen Kinder habe gar keinen Kontakt zu dem Elternteil, das nicht mit im Haushalt lebe, sagte Kreyenfeld. „Hier kann aus Sicht der Kommission mehr getan werden, damit gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung besser gelingen kann.“ Das Familien- und Sozialrecht müssten neue Betreuungsmodelle besser abbilden.
Die Kommission schlägt im Bericht auch vor, den Betreuungsanspruch für Kinder ab einem Jahr bis zum Ende des Grundschulalters auf je acht Stunden an fünf Tagen auszuweiten. Für die Betreuung zu Randzeiten sollen flexible Konzepte entwickelt werden.
Zudem empfiehlt die Kommission neue Ansätze im Kampf gegen Armut. So solle etwa das finanzielle Existenzminimum neu bestimmt und der Zugang zu Leistungen sowie zu Angeboten der Finanz- und Schuldnerberatung erleichtert werden. Zusätzliche Kosten bei der Betreuung von Kindern in zwei Haushalten sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
Paus verwies auf Erfolge wie die Erhöhung des Kindergeldes und die Einführung eines Sofortzuschlags für Kinder. Der Bericht zeige aber auch, wie wichtig eine Kindergrundsicherung nach wie vor sei. Die von Paus vorgeschlagene Sozialreform sollte Leistungen bündeln, war mit dem Scheitern der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP jedoch hinfällig geworden.
Die Grünen-Politikerin bedauerte auch, dass ihr geplantes Familienstartzeitgesetz zur bezahlten Freistellung von Partnern oder Partnerinnen nach der Geburt nun nicht mehr beschlossen worden sei. „Auch wenn wir uns innerhalb der scheidenden Bundesregierung nicht darauf einigen konnten, bleibt dies ein wichtiges Vorhaben für die Zukunft“, sagte sie.
Als viertes Ziel wird in dem Bericht die Anerkennung von Familienvielfalt in der Statistik genannt. In den Zahlen des Statistischen Bundesamts werden bislang etwa auch Trennungsfamilien, in denen sich ohne Partner lebende Eltern die Kinderbetreuung teilen, unter dem Stichwort „alleinerziehend“ erfasst. Das habe die Bestandsaufnahme zu dem Thema an Grenzen gebracht, sagte Kreyenfeld.
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