Familienministerium bringt Gewalthilfegesetz auf den Weg

Berlin – Für die Opfer von häuslicher Gewalt soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesfamilienministerium zu Wochenbeginn in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben hat.
Nach dem Entwurf sollen die Bundesländer verpflichtet werden, ein ausreichendes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sicherzustellen. Gleichzeitig will sich der Bund über zehn Jahre hinweg an den entstehenden Kosten beteiligen.
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt war im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik waren 2023 in Deutschland 256.276 Menschen betroffen – 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Dunkelziffer dürfte erheblich größer sein.
Im Gesetzentwurf, der noch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ist ausdrücklich vorgesehen, dass den Betroffenen Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser kostenlos zur Verfügung stehen.
Es muss lediglich eine akute Gefährdungslage vorliegen, für deren Nachweis entsprechende „Angaben der gewaltbetroffenen Person“ ausreichend sein sollen. Die Anzeige einer Straftat als Voraussetzung für die Aufnahme ist nicht vorgesehen.
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