Finanzhilfen für Kinderkliniken: Ärzte und Ökonomen sehen Nachbesserungsbedarf

Berlin – Die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sollen in Kinderkliniken und Kinderstationen komplett entfallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche bei den ersten Beratung des Haushalts für das kommende Jahr angekündigt. Die Bundesärztekammer (BÄK) mahnt heute eine rasche Umsetzung an, die über die Vorschläge der Krankenhausreformkommission des Bundes hinausgeht.
Die Krankenhausreformkommission der Bundesregierung hatte in ihrer ersten Stellungnahme auf die dramatische Lage der Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe hingewiesen und vier Lösungsmodelle ins Spiel gebracht. Diese sehen nicht leistungsgebundene Zuschläge und Vorhaltepauschalen vor, basieren aber im Grunde nach auf dem bisherigen DRG-System – unklar blieb zudem die Ausgestaltung der Finanzierung.
Für die BÄK gehen die Vorschläge nicht weit genug. Notwendig wäre eine substanzielle Reform der Krankenhausfinanzierung, die den Menschen mit seinem Versorgungsbedarf in den Mittelpunkt rücke, hieß es heute von den Ärzten.
„Die Kommission muss jetzt schnell und ergebnisoffen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach selbst ins Spiel gebrachte Herausnahme der Kinderkliniken aus dem Fallpauschalensystem prüfen und alternative Vergütungskonzepte ausarbeiten“, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
Der Grund für die genannten Probleme liegt seiner Auffassung nach im System. Der Fehler lasse sich „nicht allein mit Zuschlägen und zusätzlichen Vergütungsvolumina“ beseitigen. „Solange der ökonomisch motivierte Druck weiter bestehen bleibt, den starre, auf Wettbewerb ausgerichtete DRG-Fallpauschalen ausüben, wird sich nichts grundlegend ändern“, so Reinhardt.
Lauterbach hatte vergangene Woche erläutert, dass es für die 350 Kinderkliniken und Kinderabteilungen in den Krankenhäusern künftig ein festes Budget außerhalb des DRG-System geben solle, über das die Kosten abgerechnet werden könnten. Es gebe dann einen Bereich der im Wesentlichen nach dem Prinzip der Kostendeckung funktioniere.
„Gerade bei den Kindern ist das unbedingt notwendig. Es kann nicht länger akzeptiert werden, was wir viel zu lange akzeptiert haben, dass in der Kinderkrankenhausversorgung ökonomische Aspekte im Prinzip Einfluss auf die Therapieentscheidung haben“, hatte Lauterbach betont. „Das können wir nicht hinnehmen“.
Der Gesundheitsökonom Jonas Schreyögg sagte dem Deutschen Ärzteblatt, er finde es richtig, wenn man bei der Finanzierung pädiatrischer Abteilungen die Fallpauschalen durch eine Vorhaltepauschale ergänze. Das reiche aber nicht aus.
„Man sollte aber nicht nur die Pädiatrie herausgreifen, sondern man sollte systematisch überprüfen, welche Abteilungen ebenfalls eine Vorhaltepauschale benötigen“, erklärte Schreyögg.
Das seien nicht nur die Pädiatrien, sondern auch andere bedarfsnotwendige Abteilungen, die ihre Versorgung schlecht im Voraus planen könnten – wie zum Beispiel auch Stroke Units auf dem Land. „Für andere Abteilungen wie Orthopädien, die in erster Linie elektive Leistungen erbringen, ist das hingegen nicht notwendig.“
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