Politik

Empfehlungen für bessere Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe vorgelegt

  • Freitag, 8. Juli 2022
Tom Bschor (l), Leiter der Regierungskommission, übergibt Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, im Bundesgesundheitsministerium die erste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. In der Stellungnahme geht es um Empfehlungen für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe./picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Tom Bschor (l), Leiter der Regierungskommission, übergibt Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, im Bundesgesundheitsministerium die erste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. In der Stellungnahme geht es um Empfehlungen für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe./picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung legte heute ihre erste Stellungnahme vor. Darin enthalten sind Empfehlungen der Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe.

Man stehe in diesen Bereichen politisch „in der Pflicht“, da hier „die Not am größten“ sei, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dies gelte insbesondere für die Pädiatrie – man könne mit den Mitteln, die derzeit zur Verfügung stehen, die qualitativ hochwertige Versorgung, „die Kinder benötigen und auch verdienen, nicht darstellen“.

Lauterbach verwies darauf, dass in diesem Bereich die Anzahl der Versorgungsstandorte sowie der Betten in den letzten Jahren gesunken sei, bei zugleich gestiegenem Behandlungsbedarf. Auch in der Geburtshilfe sei die Situation „nicht gut“.

Der Leiter und Koordinator der Regierungskommission, Tom Bschor, betonte, die Kommission verfolge das Ziel, für Kinder und Gebärende eine bessere medizinische Versorgung wirtschaftlich zu ermöglichen. Dazu müsse kurzfristig der finanzielle Druck gemildert werden. Eine erste Stufe der Vergütungsanpassungen solle deshalb bereits am Anfang 2023 greifen. Weitere Stufen, inklusive Anreizen für eine hohe Versorgungqualität und Angemessenheit bezogen auf die regionalen Bedarfe und die regionale Bevölkerung, werde die Kommission „zeitnah“ vorstellen.

Für geburtshilfliche Abteilungen sei eine Unterstützung – zusätzlich zu den abgerechneten DRGs – laut den Empfehlungen vorrangig erforderlich für Abteilungen, die nur eine geringe Zahl an Geburten haben, aber bei ihrem Wegfall eine Versorgungslücke für die Bevölkerung hinterlassen würden. Als Orientierung, welche Abteilungen Letzteres betrifft, könne die Festlegung von Abteilungen, denen Sicherstellungszuschläge zustehen, herangezogen werden.

Vier Modelle zur besseren Finanzierung der Pädiatrie vorgeschlagen

Für die Entlastung der Pädiatrie schlagen die Wissenschaftler vier Modelle vor. Modell A sieht eine Fortschreibung von angehobenen abteilungsindividuellen Erlösen ohne Leistungsbezug vor. Zugrunde gelegt würden die abteilungsindividuellen Erlöse des Jahres 2019. Diese Erlössumme soll für das Jahr 2023 um einen prozentualen Anteil gesteigert und leistungsunabhängig garantiert werden. Dieses Modell sei „vergleichsweise einfach und schnell umsetzbar“, habe aber den Nachteil, dass Leistungs- und Kapazitätsveränderungen in den Pandemiejahren 2020 bis 2022 unberücksichtigt bleiben, betonte Bschor.

Modell B sieht eine Verteilung der zusätzlichen Finanzmittel nach vorgehaltenen Behandlungskapazitäten vor. Dabei würden die betreibbaren Betten der Abteilung zugrunde gelegt. Für jedes betreibbare Bett soll es dann einen bundeseinheitlich definierten Betrag als Basisvorhaltefaktor – unabhängig von hierin erbrachten Leistungen und unabhängig von Budgetverhandlungen – pro Jahr geben.

Die Verteilung der zusätzlichen Finanzmittel soll laut Modell C nach versorgter Bevölkerungszahl erfolgen. Für jede Abteilung würde die Größe der von der Abteilung fachspezifisch zu versorgenden Bevölkerung anhand bestimmter demografischer Faktoren festgelegt (Indexbevölkerung). Die Regierungskommission hat nach eigenen Angaben bereits ein computerisiertes Modell erstellt, mit dem eine solche Zuordnung präzise kalkuliert werden könne. Für jeden versorgten Kopf der Indexbevölkerung soll dann ein Eurobetrag als Basisversorgungsfaktor pro Jahr festgelegt und gezahlt werden.

Modell D sieht laut Bschor „eine Mischung“ der Modelle B und C vor. Die Verteilung zusätzlicher Finanzmittel würde dann gemäß einem Mix aus vorgehaltenen Behandlungskapazitäten und versorgter Bevölkerungszahl erfolgen. Auch dies sei mit dem von der Regierungskommission erstellten computerisierten Modell kalkulierbar.

Über die konkrete Finanzierung der zusätzlichen Mittel soll nun mit den Ländern gesprochen werden, so Lauterbach. Dies werde im Rahmen der entsprechenden Bund-Länder-Gespräche Ende Juli beziehungsweise „spätestens“ Anfang August erfolgen. Hierbei sehe sich der Bund nicht alleine in der Pflicht – man strebe ein „faires Geben und Nehmen“ an. Über den Beitrag der Länder werde „zu diskutieren sein“.

aha

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