Politik

Forderung nach einer Altersgrenze für den Kauf von Energydrinks

  • Mittwoch, 11. September 2024
/take1shot, stock.adobe.com
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Berlin – Energydrinks können Kinder und Jugendliche schwer schädigen. Das betonten Fachleute heute bei einem Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages. Sie empfahlen daher eine Altersgrenze für die Produkte.

Den Experten zufolge konsumieren rund zwei Drittel aller Jugendlichen Energydrinks. Mögliche Folgen seien ein erhöhter Blutdruck, Herzrhythmusstörungen und eine signifikant niedrigere Schlafdauer.

Energydrinks könnten bei Kindern und Jugendlichen außerdem eine Art Einstiegsdroge für andere Drogen im weiteren Erwachsenenaltern sein. Bekannt sei auch, dass der Konsum von Energydrinks zu aggressivem Ver­halten führen könne, so die Warnung.

Die Lebensmittelchemikerin Christina Rempe erläuterte bei dem Treffen, Energydrinks seien für Kinder und Jugendliche leicht zugänglich. Produktaufmachung und Marketing verschleierten, dass die Produkte für Kinder und Jugendliche gesundheitlich problematisch seien.

Rebekka Siegmann von Foodwatch Deutschland verwies darauf, dass sich der Absatz der Drinks in den ver­gangenen sechs Jahren fast verdoppelt habe. Testkäufe hätten belegt, dass auch Elfjährige sie problemlos kaufen könnten.

Neben dem allgemeinem Marketing ziele auch die Werbung von Influencern auf Kinder und Jugendliche. „Eine Altersgrenze für Energydrinks wäre konsequent. Kinder und Jugendliche müssten vor den Gefahren geschützt werden“, so die Empfehlung der Expertengruppe.

Wirtschaftsvertreter wiesen dies in dem Gespräch zurück. Danach sind die Energydrinks sicher und spielten zudem bei der Koffeinaufnahme bei Jugendlichen eine untergeordnete Rolle. Bei Jugendlichen stünden Kaffee, Teegetränke und koffeinhaltige Getränke im Vordergrund, betonten sie.

Grundlage des Fachgesprächs war die Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privat­angelegenheit und staatlichen Aufgaben“, eine Altersgrenze bei Energydrinks einzuführen.

hil

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