Politik

Fünf Schließungsanträge von Krankenhäusern in Brandenburg

  • Mittwoch, 10. September 2025
/Udo Kroener, stock.adobe.com
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Potsdam – In Brandenburg haben bislang fünf Krankenhäuser Schließungs- oder Teilschließungsanträge in Verbindung mit der Krankenhausreform des Bundes gestellt. Das sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) heute im Gesundheitsausschuss des Potsdamer Landtags.

Geschlossen werden soll das KMG-Klinikum in Wittstock. Veränderungen geben soll es zudem am Krankenhaus Prenzlau, beim Sana Klinikum Niederlausitz in Senftenberg und dem Elbe Elbe-Elster-Klinikum, wo drei Kliniken in Herzberg, Finsterwalde und Elsterwerda in einem Standort zusammengefasst werden sollen.

Müller kündigte an, 460 Millionen Euro aus dem Investitionsfonds des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität für den Ausbau der wohnortnahen medizinischen Versorgung zu nutzen. Damit soll etwa der Aufbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZs) und von Polikliniken gefördert werden.

„Für mich ist es ganz klar: Keine Veränderung der medizinischen Versorgung ohne Versorgungsalternativen“, sagte Müller. „Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben.“

Konkret zu Wittstock sagte Müller, dass es keine gesetzlichen Hinderungsmöglichkeiten gebe, den Träger an der Aufgabe des Standorts Wittstock zu hindern. Dies kollidiere mit der im Grundgesetz geschützten Unternehmensfreiheit.

„Nach der aktuellen Rechtslage des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kann der Betrieb der Kardiologie und der Gastroenterologie in Wittstock ab dem 1.1.2027 nicht fortgesetzt werden.“ Dafür fehlten mehrere Leistungsgruppen, die am Standort nicht vorhanden seien. Auch die mehrfach von der CDU thematisierten Möglichkeiten für Ausnahmeregeln bestünden in Wittstock nicht.

Müller äußerte sich auch zum Fortgang der Krankenhausreform in Brandenburg. Derzeit werden die Anträge der Krankenhausträger auf Zuweisung der sogenannten Leistungsgruppen, also der künftig in einer Klinik möglichen Angebote, überprüft. Aktuell haben 54 Krankenhäuser Anträge auf 933 Leistungsgruppen eingereicht.

Bereits um etwa acht Prozent überzeichnet ist dagegen der Brandenburger Anteil des Transformationsfonds für die Krankenhausstrukturreform, mit dessen Hilfe die finanziellen Herausforderungen der Reform bewältigt werden sollen: Derzeit liegen 111 Förderanträge von 47 Krankenhäusern vor. Sie hätten ein Gesamtvolumen von 1,62 Milliarden Euro. Für Brandenburg stehen aber nur 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Es gibt ein starkes Interesse an der Krankenhausreform“, sagte Müller.

Im Ausschuss sprach Müller über Veränderungswünsche des Landes beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). So wünscht sich Brandenburg etwa längere Ausnahmeregeln für geplante Konzentrations- und Schließungsprozesse. Es brauche auch mehr Flexibilität bei der Anrechenbarkeit von Fachärzten auf die Leistungsgruppen.

Zudem seien Ermessensspielräume nötig: Das KHAG fordere etwa auch von Tageskliniken, technische Ausstattung wie einen Computertomographen (CT) besitzen zu müssen. „Das ist Unfug“, sagte Müller. So gebe es in Bernau bei Berlin die Epilepsieklinik Tabor, die direkt neben einem Herzzentrum angesiedelt sei, und deren Technik mit nutze – „was aus Kostengründen sinnvoll ist.“

benl

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