Politik

G-BA setzt Stichproben bei Kernspintomografie wegen anhaltend sehr guter Qualität aus

  • Dienstag, 26. November 2024
/ihorvsn, stock.adobe.com
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Berlin – Die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Kernspintomografie sind so gut ausgefallen, dass sie in den kommenden Jahren entfallen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen. Im Jahr 2028 will der Bundesausschuss beraten, ob die Qualitätsprüfungen zur Kernspintomografie in der vertragsärztlichen Versorgung wieder aufgenommen werden.

Hintergrund der Entscheidung ist ein neuer Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Darin stellt das Autorenteam detailliert Umfang und Ergebnisse der Stichprobenprüfungen in drei Leistungsbereichen und die gegebenenfalls festgestellten fachlichen Mängel dar. Zudem wird über Maßnahmen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Mängelbehebung informiert.

In der konventionellen Röntgendiagnostik erfolgten laut dem Bericht im vergangenen Jahr bundesweit 852 Prüfungen. Eine Mängelanalyse aufgrund erheblicher oder schwerwiegender Beanstandungen war bei 53 dieser Stichproben notwendig – dabei traten am häufigsten eine „inadäquate Einblendung“ und eine „nicht fachgerechte Indikationsstellung“ auf.

Für die Kernspintomografie gab es bundesweit insgesamt 183 Prüfungen, dabei kam es zu drei erheblichen und drei schwerwiegenden Beanstandungen. Bei diesen sechs Beanstandungen wurde als Fehlerkategorie am häufigsten eine „fehlerhafte Beurteilung des Befundes“ und ein „inadäquates Untersuchungsvolumen“ festgestellt.

In der Arthroskopie als drittem in dem Bericht abgehandeltem Leistungsbereich wurden insgesamt 155 Prüfungen durchgeführt. Dabei kam es zu zehn erheblichen und 28 schwerwiegenden Beanstandungen. Am häufigsten trat als Fehlerquelle die „nicht fachgerechte Auswahl der Intervention“, „kein postoperativer Befund“ sowie „Entscheidungsgang nicht nachvollziehbar“ auf.

hil

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