KBV mit Qualität der ambulanten Versorgung zufrieden

Berlin – Zur Qualitätssicherung sind im Jahr 2022 unter anderem exakt 121.725 Patientendokumentationen von Ärzten und 19.910 Geräte überprüft worden. Das sind leicht mehr als vor Beginn der Pandemie. Beides geht aus dem Qualitätsbericht für das Jahr 2022 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.
Der Bericht zeigt unter anderem, dass zum Ende des Berichtsjahrs 185.298 niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten 301.860 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen erhalten haben, zusätzlich gab es 46.332 Genehmigungen für die Psychotherapie.
Lediglich in 280 Fällen wurden im Berichtsjahr Genehmigungen widerrufen, weil etwa spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht worden waren. In 61 Fällen musste eine Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden.
Etabliert haben sich die Qualitätszirkel, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten regelmäßig fachlich austauschen. Sie reflektieren das eigene Handeln in der Praxis, sodass die Teilnehmenden vom Erfahrungsschatz der gesamten Gruppe profitieren. Die KBV fördert diese Form der Fortbildung seit 2004.
Fast 60.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten nahmen der KBV zufolge 2022 an einem der rund 7.650 Qualitätszirkel teil. Geleitet und durchgeführt wurden diese von 6.750 Moderatoren – allesamt Ärzte und Psychotherapeuten aus den Praxen.
Dabei wurde das Ausbildungsangebot für Moderatoren stetig erweitert. So konnten 2022 im Vergleich zu 2021 rund 20 Prozent mehr Moderierende ausgebildet werden, sodass wieder das Niveau von vor der Pandemie erreicht wurde.
Die KBV betonte, die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung befinde sich „auf gewohnt hohem Niveau“. Die Sicherung der Qualität in der ambulanten Versorgung bleibe eine Kernaufgabe, in deren Mittelpunkt die Patienten stünden, betonte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.
Sie mahnte aber zugleich an, dass alle Qualitätssicherungsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum bürokratischen Aufwand und dem erwarteten Effekt einer Prüfung stehen müssten. Dazu gehöre auch, dass Ärztinnen und Ärzte nur Daten erheben müssten, die für die Förderung der Qualität benötigt würden und noch nicht vorliegen. Das sei eine Forderung der KBV im G-BA, so Steiner.
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