G-BA verschiebt Änderung der Bedarfsplanung für Rheumatologen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhöht bei der Bedarfsplanung die Mindestquoten für Rheumatologen in den nächsten zwei Jahren nicht. Das beschloss das Gremium der Selbstverwaltung heute in Berlin.
Gemäß der Reform der Bedarfsplanung von 2019 gibt es in Regionen, die eigentlich für die neue Niederlassung von Internisten gesperrt sind, die Möglichkeit, Unterquoten für Fachinternisten wie Rheumatologen festzulegen.
In dem Beschluss 2019 wurde festgehalten, dass die Mindestquote für Rheumatologen Ende Dezember 2024 von acht auf zehn Prozent erhöht werden könnte, sofern „eine Überprüfung einen entsprechenden Versorgungsbedarf ergibt“, heißt es vom G-BA.
„Zwar gebe es den Versorgungsbedarf definitiv, aber es wäre jetzt kontraproduktiv, diese Zahl zu erhöhen“, erklärte G-BA-Vorsitzender Josef Hecken den Beschluss im Plenum.
Zwar könne man nun auf zehn Prozent anheben und damit in einigen Regionen mehr Sitze erreichen, doch diese würden dann in beliebten Ballungszentren nachgefragt und nicht dort, wo sie in der Versorgung benötigt würden.
„Daher bleiben wir lieber zwei Jahre länger bei den acht Prozent“, so Hecken weiter. „Wir halten aber an dem Ziel fest, die zehn Prozent festzulegen.“ Im Dezember 2026 soll noch einmal die Versorgungslage geprüft werden.
Bei der Reform der Bedarfsplanung von 2019 hatte es diese Neuregelung zu Unterquoten für Internisten gegeben. Dabei wird die Facharztgruppe auf regionale Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen geplant, für bestimmte Schwerpunkte wie Kardiologen, Gastroenterologen, Pneumologen und Nephrologen wurden aber Obergrenzen festgelegt.
Speziell im Blick hatten der damalige Gesetzgeber sowie der G-BA dabei auch die Rheumatologen: In Regionen, in denen diese Quote von acht Prozent nicht erreicht wird, gleichzeitig aber für Internisten gesperrt ist, können sich Rheumatologen dennoch niederlassen. 2019 entstanden mit dieser angepassten Planung bundesweit 100 neue Sitze für Rheumatologen.
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