Politik

G-BA will Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege auf Versorgungslücke prüfen

  • Donnerstag, 20. Februar 2025
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege zu überprüfen. Dabei geht es um besondere Versorgungskonstellationen bei schwerkranken Menschen, wie heute die Patientenvertretung mitteilte. Sie hatte den Antrag eingebracht.

Die Patientenvertretung setzt sich demnach für eine zügige Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) ein. Diese soll für Patienten gelten, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um schwerwiegende Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden.

In ihrem Antrag wies die Patientenvertretung auf eine Versorgungslücke hin, die aus deren Sicht mit Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) zum 31. Oktober 2023 entstanden ist. Damals sei mit der gleichzeitig erfolgten Streichung der bisherigen Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem Leistungsverzeichnis der HKP-RL für viele Betroffene die Grundlage für ihre notwendige medizinische Überwachung entfallen.

„Wer die strengen Kriterien der AKI-RL nicht erfüllt, hat keinen Anspruch mehr auf kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes“, erläuterte die Patientenvertretung. Dies sei etwa der Fall, wenn eine Krankenbeobachtung und gegebenenfalls auch pflegerische Interventionen zwar erforderlich seien, jedoch nicht notwendigerweise durch besonders qualifizierte Pflegefachkräfte erbracht werden müssten.

„In der Praxis führt dies dazu, dass Angehörige die gesundheitliche Versorgung alleine gewährleisten müssen oder auf eine gerichtliche Klärung angewiesen sind, auch wenn jederzeit gesundheitskritische oder sogar lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist eine unhaltbare Situation“, sagte Markus Behrendt von der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss im G-BA.

Er betonte, dadurch hätte beispielsweise im vergangenen Jahr eine Mutter ihr Kind, das einen seltenen Gendefekt habe durch den es mit hoher Regelmäßigkeit zu Krämpfen und Atemaussetzern komme, rund um die Uhr alleine pflegen müssen. Die außerklinische Intensivpflege sei abgelehnt worden, „weil lebensbedrohliche Krisen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich auftreten“, sagte Behrendt.

Eine Teilnahme an altersentsprechenden Bildungsangeboten wie Kindergarten oder Schule sei in solchen Fällen nicht mehr möglich. Gleichzeitig gerieten Angehörige durch den permanenten Einsatz an ihre Belastungsgrenzen und mitunter in prekäre Lebenssituationen.

„Es braucht dringend eine klare Regelung, um sicherzustellen, dass Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten – ohne den langwierigen Weg über die Sozialgerichte gehen zu müssen“, betonte Behrendt.

may/EB

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