Gesundheitsausschuss billigt Pflegestudiumsgesetz

Berlin – Der Gesundheitsausschuss hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich gebilligt. Darauf hat der Bundestag heute in einer Mitteilung hingewiesen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es für Pflegestudierende künftig eine Ausbildungsvergütung geben. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden. Dazu gehören sollen ein theoretischer und ein praktischer Ausbildungsanteil. Die praktische Ausbildung soll aus einem Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert werden.
Darüber hinaus soll das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht werden. Geplant ist der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung.
Die Abgeordneten beschlossen heute weitere Änderungsanträge. Dabei geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen.
So sollen nun zum Beispiel in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.
Zu den sachfremden Änderungsanträgen gehörten unter anderem Regelungen für eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Coronapandemie, für Versorgungsansprüche bei Impfschäden, für einen erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und für Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.
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