Gesundheitsfonds soll 2022 zusätzlichen Bundeszuschuss erhalten, Kassen fordern Planungssicherheit

Berlin – Der Gesundheitsfonds soll im kommenden Jahr mit sieben Milliarden Euro zusätzlich zu den festgeschriebenen 14,5 Millionen Euro unterstützt werden. Darauf einigten sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesfinanzministerium (BMF).
Ergänzend soll eine Regelung umgesetzt werden, nach welcher das BMG im Einvernehmen mit dem BMF mittels einer Verordnung, der der Bundestag zustimmen muss, eine Erhöhung oder Senkung des Bundeszuschusses vornehmen kann – sollten belastbare Daten im weiteren Verlauf des Jahres 2021 einen veränderten Finanzbedarf für 2022 ergeben.
Der GKV-Spitzenverband nannte es „richtig und notwendig“, dass die Bundesregierung den Gesundheitsfonds unterstützen wolle. Die zuverlässige Finanzierung des Gesundheitsfonds sei die Basis für die gute Arbeit der Krankenkassen.
Für die absehbare 18-Milliarden-Lücke im kommenden Jahr reichten die jetzt angekündigten sieben Milliarden Euro aber bei weitem nicht aus, warnte in diesem Zusammenhang Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Die Ankündigung, dass die finanziellen Zuschüsse aufgestockt werden könnten, sei angesichts der Bundestagswahlen nur ein „leeres Versprechen“, so Pfeiffer. In der Coronapandemie habe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Hintergrund dafür gesorgt, dass die Versorgungsstrukturen verlässlich funktioniert haben.
Jetzt brauche die Solidargemeinschaft der GKV eine glasklare gesetzliche Regelung, die eine verlässliche Haushaltsplanung der Krankenkassen ermögliche, um steigende Zusatzbeiträge zu vermeiden. „Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, eine verbindliche Lösung zu vereinbaren, die die Lücke im Gesundheitsfonds tatsächlich füllt“, betonte Pfeiffer.
Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), verwies darauf, dass die zugesagten Finanzmittel nicht ausreichen, um die vor allem coronabedingten Zusatzbelastungen der Krankenkassen zu decken.
Auch zusammen mit den oberhalb der Mindestrücklage des Gesundheitsfonds liegenden Finanzmitteln, die 2022 zur Versorgung verwendet werden sollen, dürfte es schwierig werden, die für das Jahr 2022 vereinbarte Sozialgarantie einzuhalten.
Die im Kompromiss zusätzlich vereinbarte Klausel bezüglich möglicher zusätzlicher Finanzmittel per Rechtsverordnung sollte verbindlicher gefasst werden, so Elsner. Spätestens im November müssten die Haushaltspläne der Krankenkassen feststehen – deshalb bräuchten die Kassen zeitnah Planungssicherheit.
Es müsse spätestens bis Anfang Oktober für die Beratungen im Schätzerkreis der GKV sichergestellt sein, dass das drohende Finanzierungsdefizit für 2022 nachvollziehbar und verlässlich adressiert und vom Bund ausgeglichen wird, forderte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Die nun konsentierten, zusätzlichen Steuermittel würden nicht ausreichen, um die Zusatzbeiträge in der GKV im Jahr 2022 weitgehend stabil zu halten.
Dazu hätten neben den Auswirkungen der Coronapandemie auch der politisch vorgegebene Abbau der Rücklagen der Kassen, die in Zeiten „sprudelnder Einnahmen verabschiedeten Gesetze“ sowie verpasste „notwendige Anpassungen der Versorgungsstrukturen“ beigetragen, so Knieps.
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