Gesundheitsminister wollen Versorgung pandemiefester gestalten

Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder wollen die medizinische Versorgung in Deutschland besser für Pandemien wappnen. Dazu fasste die Gesundheitsministerkonferenz unter Vorsitz von Berlins Senatorin Dilek Kalayci (SPD) vorgestern mehrere Beschlüsse.
Die Länder erkennen die Leistungen des ambulanten Bereichs und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) in der Pandemiebewältigung ausdrücklich an – jedoch solle die ambulante Gesundheitsversorgung noch besser auf die Anforderungen einer Pandemie vorbereitet werden.
Neben den von den Partnern der Selbstverwaltung festzulegenen Kriterien hinsichtlich der Ausstattung und des Personals von COVID-19-Schwerpunktpraxen sprechen sich die Landesminister auch für eine diesbezüglich angepasste Abrechnungsmöglichkeit aus. Zudem solle die Versorgung durch telemedizinische Angebote –auch im Regelbetrieb – gestärkt werden. Diese Angebote sollen angemessen honoriert werden.
Zusätzlich zur telemedizinischen Fernversorgung sollen aufsuchende Angebote „unbedingt“ aufgebaut und gefördert werden. Dafür seien auch Regelungen zu finden, die „die Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen unter der Maßgabe der Versorgungsverantwortung in einer Hand an entsprechend qualifiziertes medizinisches Personal ermöglichen“.
Um das Infektionsrisiko in der ambulanten Versorgung zu verringern, solle mindestens für den Fall einer Pandemie dauerhaft eine elektronische Krankschreibung ohne unmittelbaren Patientenkontakt ermöglicht werden.
Um in zeitkritischen Pandemiesituationen nicht zusätzliche personelle Ressourcen für die Leistungsabrechnung verwenden zu müssen, sollen die Anspruchsgrundlagen für Tests auf die einer Pandemie zugrundeliegende Infektionskrankheit sowie die jeweiligen Abrechnungswege vereinfacht und vereinheitlicht werden, so die Gesundheitsminister.
Und: In Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung soll der Sicherstellungsauftrag der KVen im SGB V dahingehend konkretisiert werden, dass diese auch zu Maßnahmen berechtigt und verpflichtet sind, die der „angemessenen Vorbereitung der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen sowie ihrer eigenen Funktionsfähigkeit während krisenhafter Versorgungslagen“ dienen.
Auch beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sehen die Länderminister Optimierungsbedarfe. Deshalb begrüße man den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“. Um die Honorierung der Amtsärzte an die der in anderen Bereichen tätigen Ärzte anzugleichen, wünschen die Länder eine entsprechende tarifrechtliche Verankerung des Gehalts für den amtsärztlichen Bereich. Der Bund wird außerdem gebeten, künftig regelmäßig Übungen des ÖGD mit einem infektiologischen Szenario zu koordinieren.
Um die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nachhaltig sicherzustellen, fordern die Länder den Bund auf, einen entsprechenden Rechtsrahmen für eine zentrale Beschaffung vorzulegen. Die Notwendigkeit der landesspezifischen Bevorratung bleibe davon unbenommen.
Die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung für das Vorhalten von PSA im ambulanten Bereich müssten zwischen Bund, Ländern, Ländern und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) rechtssicher geregelt sein.
Die Länder fordern auch einen gemeinsamen Prüfauftrag mit dem Bund, wie parallel zum Aufbau einer strategischen Reserve und einer inländischen Produktion auch der Aufbau einer nationalen IT-gestützten Logistikstruktur und einer Prüfinfrastruktur für PSA gelingen kann.
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