Länder erarbeiten Forderungen für Gesundheitspolitik in Pandemiezeiten

Berlin – Die Gesundheitsminister der Bundesländer sehen angesichts der Coronapandemie einen umfassenden Verbesserungsbedarf im Gesundheitswesen. Dazu gehört die Organisation von Arztpraxen, die Finanzierung von Krankenhäusern sowie eine bessere Ausstattung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
In einer Beschlussvorlage für die morgen stattfindende Konferenz der Amtschefs der Länderministerien heißt es, dass in mehreren Bereichen „Nachbesserungsbedarf“ bestehe und der Bund aufgefordert wird, „zur Gemeinsamen Umsetzung die notwendigen Maßnahmen“ zu ergreifen.
Ziel sei es, für „den weiteren Verlauf und eventuell auftretende neue Pandemien und die damit verbundenen besonderen Belastungen des Gesundheitsbereichs besser und nachhaltig vorbereitet zu sein“. Der Beschluss, den das Land Berlin als diesjähriges Vorsitzland erarbeitet hat, liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Nach den Überlegungen aus der Senatsverwaltung von Senatorin Dilek Kalayci (SPD) ginge es vor allem darum den ambulanten Bereich „besser auf die Anforderungen einer Epidemie/Pandemie vorzubereiten“, heißt es in dem Beschlussentwurf. „Der ambulante Sektor stellt die erste Anlaufstelle bei der Pandemiebewältigung dar und hat damit eine wichtige lenkende Funktion.“
Da sich die Einrichtung von COVID-19-Schwerpunktpraxen gelohnt habe, wollen die Länder für die kommende Winterzeit neue Konzepte und Kriterien „hinsichtlich der Ausstattung und der Ausbildung des Personals erstellen.“ Auch müssten die Abrechnungsmöglichkeiten der erbrachten Leistungen „entsprechend angepasst“ sowie die vertragszahnärztlichen Praxen mit einbezogen werden.
Um die ambulanten Praxen auch zu entlasten, sollen weitere COVID-19-Testzentren errichtet werden. Dabei wollen die Länder „verbindliche Verfahren zur Praxisorganisation“ sowie „klare Anweisungen“ für Praxen und bundesweite Kriterien erarbeiten. Auch sollen telemedizinische Angebote „die Versorgung stärken und aufrecht erhalten“.
Ebenso sollen Regelungen gefunden werden, „die die Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen an entsprechend qualifiziertes medizinisches Personal ermöglichen“ können.
Für den ambulanten Bereich wollen die Länder ein „verbindliches Meldesystem“ für Vertragsarztpraxen errichten, „um regionale Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen zu können.“ In solch einem Meldesystem, das auch für Zahnärzte gelten soll, sollen Fachgruppe, Praxisort sowie Versorgungsumfang erfasst werden.
Ausgleichssystem in der stationären Versorgung
Für die stationäre Versorgung erbitten sich die Länder vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Vorschlag, wie ein „Ausgleichssystem“ gestaltet werden kann, „das sich stärker an den tatsächlichen Kosten für die in der jeweiligen Infektionslage von den Ländern festgelegten notwendigen Vorhaltung von Betten orientiert“.
Auch wollen die Länder verhindern, dass die Aussetzung der elektiven Behandlungen im ersten Halbjahr 2020 im Folgejahr zu einem hohen Abschlag „für die Erbringung von mehr Leistungen im Vergleich zum Vorjahr bestraft werden“. Daher müsse der Bund eine neue Regelung beim Fixkostendegressionsabschlag vorlegen.
Auch beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wollen die Länder Reformen – unter anderem auch Veränderungen beim Gehalt für den amtsärztlichen Bereich. Hier soll es Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund geben. Eine Forderung, die die Ärztegewerkschaft seit Jahren erhebt.
„Insgesamt muss die Attraktivität des ÖGD gesteigert werden und eine bessere unbefristete Personalbesetzung erreicht werden“, heißt es. Um bessere statistische Daten zu haben, soll das „ÖGD-Personal künftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden“, fordern die Länder.
Eine Personalmindestaustattung sollte entsprechend definiert werden, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern sollte dies gemeinsam mit dem ÖGD-Bundesverband beraten. Ein weiterer Vorschlag: Der Bund soll alle zwei Jahre eine Übung zu einem „infektiologischen Szenario“ mit dem ÖGD koordinieren.
Für weitere Bereiche der Pandemiebekämpfung, wie beispielsweise die Bevorratung der persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal, fordern die Länder eine rechtssichere Regelung für die Bevorratung und Finanzierung für den ambulanten Bereich zwischen dem Bund, den Ländern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Bei der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung fordern die Länder, dass entsprechende psychotherapeutische Unterstützungen per Video, am Telefon oder Online auf- und ausgebaut werden müssen. Dazu müssten auch die Praxen wie Institutsambulanzen digitale Sprechstunden anbieten können.
Die Länder wollen auch mehr digitale Plattformen, auf denen sich der ÖGD mit Ärztinnen und Ärzten beispielsweise in COVID-19-Teststationen austauschen können. Dafür soll auch das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz“ – kurz DEMIS– ausgebaut werden.
Um generell für Pandemien künftig besser vorbereitet zu sein, wollen die Landesressortchefs bis zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2021 eine „insterdisziplinäre“ Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen.
Diese soll sich mit „neuartigen Lösungsansätzen“ beschäftigen, wie beispielsweise dem Einsatz von Drohnen bei Medikamentenlieferungen, der Robotik in der Patientenversorgung sowie dem Einsatz von künstlicher Intelligenz. 2021 sitzt turnusgemäß Bayern der GMK vor, in diesem Jahr hat Berlin den Vorsitz inne.
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