Gesundheitsversorgung: GKV-Spitzenverband will grundlegende politische Weichenstellungen

Berlin – Mit Blick auf die nahende Bundestagswahl hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes heute ein Positionspapier zur künftigen Sicherung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland beschlossen.
Gefordert werden unter anderem Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung, zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung und zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungslandschaft.
„Die Sicherung der Stabilität von Kranken- und Pflegeversicherung muss oberste Priorität in der Gesundheits- und Pflegepolitik haben. Denn in einer Zeit, die geprägt ist von globalen Krisen und gesellschaftlichen Umbrüchen, sind stabile Sozialsysteme ein verlässlicher Anker und stärken das Vertrauen in die Institutionen unseres Landes“, betonte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Damit dies so bleibt, müsse eine neue Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung strukturell reformieren. Insbesondere müsse der Staat „endlich seine Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben selbst wahrnehmen“.
Susanne Wagenmann, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende, verwies darauf, dass die soziale Sicherung zentraler Bestandteil einer funktionsfähigen sozialen Marktwirtschaft sei. In diesem Sinne müsse das Gesundheitswesen mit dem Fokus auf eine verlässliche und gute Absicherung im Krankheits- und Pflegefall zukunftsfest gemacht werden.
Im Positionspapier werden „grundlegende politische Weichenstellungen“ angemahnt. Angesichts der defizitären Finanzsituation der GKV müssten kurzfristig Maßnahmen auf der Ausgabenseite zur Finanzstabilisierung ergriffen werden und dann Strukturreformen erfolgen.
Zudem müsse der Bund ausgabendeckende Beiträge für Bürgergeldbeziehende an die GKV zahlen und die Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen dynamisieren.
Die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft dürfe bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aus GKV-Beitragsmitteln finanziert werden. Der Transformationsfonds sei „gänzlich aus Steuermitteln“ zu finanzieren. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei ebenfalls eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden.
Auch müsse die soziale Selbstverwaltung gestärkt werden. Kranken- und Pflegekassen sollten die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber der staatlichen Ebene auch auf dem Rechtsweg durch Klagerechte vertreten können, so eine weitere Forderung.
Bezüglich der Krankenhausversorgung wird für eine stringente Ausrichtung am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung plädiert. Bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen müssten für alle Krankenhäuser gelten. Leistungsgruppen, Qualitätsstandards und Vorhaltevergütung seien durch die gemeinsame Selbstverwaltung weiterzuentwickeln.
Auch im Zusammenhang mit der vertragsärztlichen Versorgung stellt der GKV-Spitzenverband Forderungen auf. So soll es beispielsweise eine „diskriminierungsfreie und niedrigschwellige Terminvermittlung auf Basis eines zentralen, bundesweiten elektronischen Verzeichnisses für Behandlungstermine“ geben. Angemahnt wird außerdem eine Anpassung der Vergütungssysteme, „um die ambulante Versorgung effizienter zu gestalten“.
In der nächsten Legislaturperiode solle zudem der ambulant-stationäre Versorgungsbereich neu geordnet werden. Dabei seien Krankenhäuser entsprechend dem Versorgungsbedarf in die vertragsärztliche Versorgung einzubinden, kurzstationäre Leistungen ambulant zu erbringen und hochspezialisierte ambulante Leistungen für komplexe oder seltene Erkrankungen zu bündeln.
Reformiert werden müsse auch die Notfallversorgung und das Rettungswesen. Der GKV-Spitzenverband plädiert unter anderem für eine klare Strukturvorgaben sowie ein Ersteinschätzungsverfahren mit Steuerungsfunktion. Der Rettungsdienst soll ein Leistungsbereich des Sozialgesetzbuch V mit bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen werden.
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