KBV legt Forderungen zur Bundestagswahl vor

Berlin – Ihre Positionen zur kommenden Bundestagswahl legte heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor. Eine künftige Regierung müsse insbesondere für eine nachhaltige Unterstützung von freiberuflich-selbstständigen Strukturen in der ambulanten Versorgung, eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Umsetzung eines Bürokratieentlastungsgesetzes sorgen.
Die Amtszeit der Ampelkoalition in der abgelaufenen Legislaturperiode habe „im Ergebnis einen Stillstand des Gesundheitswesens für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung“ bedeutet, heißt es in dem Papier. Die Politik habe zu lange die zunehmenden Probleme in der ambulanten Gesundheitsversorgung ignoriert beziehungsweise versucht, diese teilweise unlösbaren Probleme auf Dritte abzuwälzen.
Die KBV fordert unter anderem einen „gemeinsamen Pakt für Selbstverwaltung“ als Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip im Gesundheitswesen. Gemeinsam wolle man sich in der gemeinsamen Selbstverwaltung für eine nachhaltig finanzierte GKV, eine Versorgung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse sowie den fortlaufenden Abbau von Bürokratie engagieren.
Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Ausgestaltung der gemeinsamen Selbstverwaltung seien zu vermeiden. Zwingend politisch umgesetzt werden müsse aber die seit 2013 erarbeitete Reform der Approbationsordnung der Ärztinnen und Ärzte.
Ebenfalls gefordert wird zudem ein Bekenntnis zum Organisationsprinzip „ambulant vor stationär“. Für die Aus- und Weiterbildung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung seien gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen ambulanten Versorgung zu ergreifen.
In diesem Zusammenhang weist die KBV auch darauf hin, dass für eine erfolgreiche Ambulantisierung entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden müssten – dies beinhalte gleiche Zugangsvoraussetzungen und gleiche Vergütung für Ärzte, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser.
Man stehe zu einer „patientenzentrierten, nutzbringenden und anwenderorientierten Digitalisierung“, heißt es im KBV-Papier weiter. Nötig sei aber ein konsequentes Umsteuern von Sanktionen hin zu Anreizen. Auch brauche es stabile und sichere technische und finanzielle Rahmenbedingungen. Analog zum Krankenhauszukunftsgesetz müsse es Eckpunkte für ein Praxiszukunftsgesetz geben – und zwar in den ersten 100 Tagen einer neuen Bundesregierung.
Auch in den ersten 100 Tagen sollen, so die KBV, Budgetgrenzen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten abgeschafft werden. Mit Blick auf die diesbezügliche Belastung der Praxen fordert die KBV die zeitnahe Umsetzung eines Bürokratieentlastungsgesetzes.
Zur Finanzierung der Versorgung heißt es, die neue Bundesregierung müsse in den ersten 100 Tagen eine Analyse der GKV-Finanzen vornehmen. Die KBV plädiert für einen Runden Tisch zur Priorisierung der Verwendung der Finanzmittel mit allen Beteiligten der Selbstverwaltung.
Notwendig sei ein konsequenter Abbau der sachfremden Verwendung von Finanzmitteln der Krankenkassen. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen oder alternativ vollumfänglich durch steuerliche Zuschüsse finanziert werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: