Ärzteschaft

KBV legt Forderungen zur Bundestagswahl vor

  • Freitag, 6. Dezember 2024
/picture alliance, Fotostand, Reuhl
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Berlin – Ihre Positionen zur kommenden Bundestagswahl legte heute die Kassenärztliche Bundes­verei­nigung (KBV) vor. Eine künftige Regierung müsse insbesondere für eine nachhaltige Unterstützung von freiberuflich-selbstständigen Strukturen in der ambulanten Versorgung, eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheits­wesens und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Umsetzung eines Büro­kratieentlastungs­gesetzes sorgen.

Die Amtszeit der Ampelkoalition in der abgelaufenen Legislaturperiode habe „im Ergebnis einen Stillstand des Gesundheitswesens für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung“ bedeutet, heißt es in dem Papier. Die Politik habe zu lange die zunehmenden Probleme in der ambulanten Gesund­heitsversorgung ignoriert beziehungsweise versucht, diese teilweise unlösbaren Probleme auf Dritte abzuwälzen.

Die KBV fordert unter anderem einen „gemeinsamen Pakt für Selbstverwaltung“ als Bekenntnis zum Sub­sidiari­tätsprinzip im Gesundheitswesen. Gemeinsam wolle man sich in der gemeinsamen Selbstverwaltung für eine nachhaltig finanzierte GKV, eine Versorgung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse sowie den fortlaufenden Abbau von Bürokratie engagieren.

Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Ausgestaltung der gemeinsamen Selbstverwaltung seien zu vermeiden. Zwingend politisch umgesetzt werden müsse aber die seit 2013 erarbeitete Reform der Approba­tionsordnung der Ärztinnen und Ärzte.

Ebenfalls gefordert wird zudem ein Bekenntnis zum Organisationsprinzip „ambulant vor stationär“. Für die Aus- und Weiterbildung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung seien gesetzliche Maß­nahmen zur Sicherstellung der zukünftigen ambulanten Versorgung zu ergreifen.

In diesem Zusammenhang weist die KBV auch darauf hin, dass für eine erfolgreiche Ambulantisierung entspre­chende Voraussetzungen geschaffen werden müssten – dies beinhalte gleiche Zugangs­voraus­setzungen und gleiche Vergütung für Ärzte, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser.

Man stehe zu einer „patientenzentrierten, nutzbringenden und anwenderorientierten Digitalisierung“, heißt es im KBV-Papier weiter. Nötig sei aber ein konsequentes Umsteuern von Sanktionen hin zu Anreizen. Auch brauche es stabile und sichere technische und finanzielle Rahmenbedingungen. Analog zum Krankenhaus­zukunftsgesetz müsse es Eckpunkte für ein Praxiszukunftsgesetz geben – und zwar in den ersten 100 Tagen einer neuen Bundesregierung.

Auch in den ersten 100 Tagen sollen, so die KBV, Budgetgrenzen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psycho­therapeuten abgeschafft werden. Mit Blick auf die dies­bezügliche Belastung der Praxen fordert die KBV die zeit­nahe Umsetzung eines Bürokratie­entlastungs­gesetzes.

Zur Finanzierung der Versorgung heißt es, die neue Bundesregierung müsse in den ersten 100 Tagen eine Ana­lyse der GKV-Finanzen vornehmen. Die KBV plädiert für einen Runden Tisch zur Priorisierung der Verwendung der Finanzmittel mit allen Beteiligten der Selbstverwaltung.

Notwendig sei ein konsequenter Abbau der sachfremden Verwendung von Finanzmitteln der Kranken­kassen. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen oder alternativ vollumfänglich durch steuerliche Zuschüsse finanziert werden.

aha

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