Politik

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Karlsruhe muss sich mit Zeitplan befassen

  • Mittwoch, 8. Juli 2026
/picture alliance, dpa, Uli Deck
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Berlin – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich noch in dieser Woche mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befassen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Janosch Dahmen, kündigte für heute eine Beschwerde an.

Dahmen sagte nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, er wolle von Karlsruhe überprüfen lassen, „ob hier in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“. Er habe sich als Abgeordneter entschieden, heute noch das Verfassungsgericht anzurufen. „Wir haben jetzt die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt“, kritisierte er.

Die Auswirkungen seien „quantitativ und qualitativ“ so umfangreich, dass eine hinreichende Prüfung im Parlament praktisch nicht möglich sei. Dabei gehe es um die Folgen für 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte und Milliardenauswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Sozialversicherung.

Zuvor hatten es die Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss abgelehnt, die abschließende Beratung für diesen Freitag von der Tagesordnung des Parlaments zu nehmen. Das oberste deutsche Gericht muss nun entscheiden, ob der Zeitplan noch Bestand hat. Der Eilantrag ist mittlerweile beim BVerfG eingegangen, wie ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt bestätigte. Welcher Senat zuständig ist und bis wann eine Entscheidung kommen soll, ist noch offen.

Zum Auftakt der Plenarsitzung gab es darüber hinaus eine Geschäftsordnungsdebatte um 14 Uhr im Bundestag. Grüne und Linke beantragten dort die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung. Das wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Linksfraktion und AfD kündigten an, ebenfalls den Klageweg nach Karlsruhe zu gehen. Für die Linke hat Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie, Public Health und Drogenpolitik, inzwischen das Gericht angerufen.

Hintergrund der Beschwerde sind unter anderem fast 300 Seiten Änderungsanträge, die erst Anfang der Woche bei der Opposition eingegangen waren. Dahmen sieht sich in seinen Abgeordnetenrechten verletzt und will eine Einstweilige Verfügung erreichen, dass das Gesetz nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten wird.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte den Zeitplan. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie bei Phönix. Es sei wichtig, den Zeitplan auch zu halten.

Im Herbst tage zum Beispiel der Schätzerkreis, der auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag empfehle. Etwas vorher schon werde die Grundlohnrate bekannt gegeben, an der sich im Gesetz vieles an Vergütungssteigerungen orientiere. „Deswegen ist es wichtig, jetzt schnell Klarheit zu haben, damit die Prozesse im Herbst weitergehen können und das Gesetz in Kraft ist“, sagte sie.

Die Grünen hatten dem zuvor im Ausschuss widersprochen. Sie hatten eine abschließende Beratung im Bundestag in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgeschlagen, was Union und SPD abgelehnt hatten. Der Schätzerkreis tagt am 15. Oktober dieses Jahres.

Deutliche Kritik schon gestern

Erst gestern hatten die Grünen und die Linken die Zeitpläne und das Vorgehen der Koalition scharf kritisiert. „Ganz ehrlich, wer so schlampig arbeitet, dass das, was dann am Ende dem Deutschen Bundestag in einem ultrakurzen Verfahren zugeschickt wurde, nicht mal einen Tag Bestand hat, der sollte seine Gesetze noch einmal ganz gründlich prüfen“, sagte die Fraktions-Chefin der Grünen, Katharina Dröge.

Das Ganze könne auch im September beraten werden – und das sollte es auch – mit deutlich mehr Sorgfalt und mit erheblichen Veränderungen, die an diesem Gesetz notwendig seien.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wolle ihre Reform zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchs „Plenum peitschen, nachdem es kurzfristig noch Dutzende Änderungsanträge“ gegeben habe, bemängelte Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Linksfraktion.

Der Vorgang weckt Erinnerungen an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition aus dem Jahr 2023, bei dem die Abgeordneten mit ähnlich kurzen Fristen und vielen Änderungsanträgen überhäuft worden waren.

Ein Verfahren mit Bitte um Einstweilige Anordnung hatte damals der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) angestrengt und Recht bekommen. Er sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte dem Bundestag damals aufgegeben, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend zu beraten.

Dahmen berief sich heute ebenfalls auf den Fall. „Insofern gilt, was für Herrn Heilmann recht ist, soll auch für mich als Abgeordneter billig sein“, sagte er. Die Entscheidung im Hauptsachenverfahren der sogenannten Heilmann-Klage stehe für den 23. Juli zwar noch aus. Die Parallelität von beiden Verfahren drängten sich aber auf. Das, was damals in einstweiliger Entscheidung erfolgreich gewesen sei, müsse auch in diesem Fall gelten.

Bekommen die Grünen keine Rückendeckung aus Karlsruhe dürfte die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen. Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Ob die Länder das Gesetz aber am Freitag behandeln werden, ist allerdings noch offen. Die Länderkammer hat die Möglichkeit, sich gegen die Annahme zu entscheiden. Dann würde das Gesetz erst Ende September im Bundesrat auf die Agenda kommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor.

may/aha/dpa/afp

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