GKV-Reform: Letzte Verhandlungen, Rufe nach Vermittlungsausschuss werden laut

Berlin – Im Ringen um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben sich Bund und Länder heute erneut ausgetauscht. Bereits vergangene Woche hatten sich Vertreter der Regierungsfraktionen, des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und die Gesundheitsministerinnen und -minister zusammengesetzt, um mögliche Lösungen für ein erfolgreiches Inkrafttreten des Gesetzes zu verhandeln.
Dabei geht es um letzte Änderungen am Gesetz und um mögliche zusätzliche finanzielle Hilfen für die Kliniken. Für Freitag ist der Beschluss des Gesetzes im Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Einige Änderungsanträge zur Nachbesserung sind am Wochenende bekannt geworden.
„Die heutigen Gespräche zwischen Bund und Ländern zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz haben in sachlicher Art und Weise stattgefunden“, erklärte der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) dem Deutschen Ärzteblatt. Die Länder hätten verstanden, welche Probleme der Bund mit seinem Haushalt habe.
„Der Bund hat aber auch verstanden, welche Probleme die Länder haben“, sagte Philippi und meint damit insbesondere die Sorgen um die Finanzierung der Krankenhäuser. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Einsparungen bei den Kliniken vor. In der Branche werden deshalb Personalabbau und Standortschließungen für 2027 befürchtet.
„Nicht einig ist man sich aber vor allem darin, dass der Bund noch höhere MD-Prüfquoten für die Krankenhäuser plant“, so Philippi weiter. Die Reduzierung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen auf 50 Prozent sei den Ländern ebenfalls ein Dorn im Auge. „Mein Vorschlag wäre, die Refinanzierung künftig auf 75 Prozent festzulegen. Das wäre ein guter Kompromiss, um die Kosten besser auf mehrere Schultern zu verteilen“, betonte der SPD-Politiker und Arzt.
Ob hier noch Bewegung vonseiten des Bundes möglich ist, bleibt abzuwarten. Teil der Gespräche waren ebenfalls zusätzliche Hilfen für die Kliniken. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) erklärte, es habe nun Änderungen gegeben, um Bedenken entgegenzukommen. „Wenn wir weniger Geld geben, muss es auch mehr Flexibilität beim Personal geben können“, sagte er.
Miteinander vereinbart worden sei auch, dass es noch einmal 750 Millionen Euro mehr als bisher geplant pro Jahr für die Krankenhäuser zur Finanzierung laufender Ausgaben geben könne, heißt es weiter. Inwiefern das Geld den Kliniken zugute kommen soll, ist noch unklar. Möglich ist etwa die Verlängerung des monatlichen Rechnungszuschlags, den die Kliniken seit November 2025 erhalten.
Unsicherheiten durch Fristverkürzung und Vermittlungsausschuss
Unklar bleibt auch, ob das Gesetz wie geplant Ende dieser Woche beschlossen werden kann. Die Bundesländer müssen einerseits morgen Abend einer Fristverkürzung zustimmen, um das Gesetz noch in dieser Woche direkt nach der Debatte im Bundestag beschließen zu können.
Sollte der Fristverkürzung stattgegeben werden, könnten sich andererseits immer noch zwei Drittel der Bundesländer am Freitag dazu entscheiden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies könnte das Inkrafttreten des Gesetzes deutlich verzögern.
Dass die Bundesländer sich zu diesem Schritt entscheiden, ist nicht unwahrscheinlich. So hatten in den vergangenen Wochen immer wieder Stimmen aus den Ländern durchklingen lassen, diese Option zu erwägen. Der Vermittlungsausschuss besteht aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats (meist den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten selbst) und soll Raum für Nachverhandlungen bieten.
Entsprechend äußerte sich heute auch Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Sie erklärte, dass ihr Land der Fristverkürzung nicht zustimmen werde. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen, sagte Schwesig.
Ziel sei aber nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärte sie weiter. „Sondern unser Ziel ist, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Landesgesundheitsminister noch weiter im Gespräch über die Reform bleiben“, sagte Schwesig.
Darüber hinaus könnte es einen weiteren Stolperstein für das Gesetz auf seinen letzten Metern geben. So wollen die Grünen im Bundestag aus Protest gegen die erst kurzfristig bekannt gewordenen Änderungen die Abstimmung in dieser Woche absetzen.
Union setzt auf schnelle Umsetzung
Die Union im Bundestag wirbt nun für die Verabschiedung des Sparpakets und um Zustimmung der Länder. Der Bund sei den Ländern bei der Krankenhausfinanzierung bereits entgegengekommen, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger heute. Es bräuchten nun alle Beteiligten schnell Klarheit, weil die Umsetzung der Reform im Gesundheitswesen bis Anfang 2027 noch Zeit in Anspruch nehmen werde.
Bilger könne die „Not der Länder“ mit Blick auf die Probleme der Krankenhäuser nachvollziehen. Er erklärte aber auch, dass jetzt ein „faires Paket“ vorliege, auch für die Länder. Er wies darauf hin, dass neben Zugeständnissen bei der Finanzierung der Kliniken auch auf andere Punkte der Länder eingegangen worden sei.
Das große Ziel sei zudem, dass man das Einsparvolumen erreichen müsse. Die Krankenhäuser seien für etwa ein Drittel der Kosten im Gesundheitssystem verantwortlich, bei den Einsparungen sei es ein geringerer Anteil, so Bilger. Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte heute, man wolle „eine größtmögliche Zustimmung zwischen Bundestag und Bundesrat auch erreichen.“
Milliardendefizite in den Krankenhäusern
In einem offenen Brief warnte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingegen erneut vor dem Gesetz. „Zahlreiche unverzichtbare Krankenhausstandorte und Fachabteilungen müssten schließen und rund 140.000 Beschäftigten droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes“, schreibt der Verband heute an die Bundesregierung, Regierungsfraktionen im Bundestag sowie an die Länder.
Denn den Kliniken würden bis 2030 rund 30 Milliarden Euro durch die Einsparmaßnahmen entzogen werden, erklärte die DKG. Auch die Haushalte der Kommunen würden zusätzlich mit vier bis fünf Milliarden Euro belastet und die Unikliniken gehen von Belastungen von einer Milliarde Euro zusätzlich aus. Damit könnten die Universitätsklinika 2027 rund zwei Milliarden Euro Defizit schreiben.
42 Prozent der Kliniken würden sich einer aktuellen Blitzumfrage der DKG zufolge im kommenden Jahr als insolvenzgefährdet sehen, heißt es darin weiter. Und zwei Drittel der Kliniken könnten die Schließung ganzer Standorte oder einzelner Fachabteilungen nicht ausschließen.
13 Prozent der Kliniken würden solche Vorhaben bereits planen. Und fast alle Kliniken (94 Prozent) würden sich der DKG-Umfrage zufolge zu Maßnahmen wie Einstellungsstopps, Personalabbau oder Einführung von Wartelisten gezwungen sehen. Deshalb fordert die DKG Nachverhandlungen des Gesetzes im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat.
Auch Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, rief die Länder dazu auf, die Notbremse in Form des Vermittlungsausschusses zu ziehen. „Reformen und Sparmaßnahmen sind wichtig, doch die Regierungskoalition hat sich bei dem Versuch heillos verzettelt, jetzt möglichst schnell ihren Reformwillen unter Beweis zu stellen", erklärte Rümmelin. Dabei verliere sie völlig aus dem Blick, welche praktischen Auswirkungen ihre Vorschläge für die Menschen und ihre Gesundheitsversorgung hätten.
Innovationen und Versorgung gefährdet
Ähnlich warnte der Verband der Universitätsklinika (VUD). Mit dem weiteren Defizit gerieten die Unikliniken endgültig in eine Situation, in der ihre Versorgungsaufgaben zwangsläufig nur defizitär erbracht werden könnten, erklärte Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des VUD.
„Wenn die Spitzenmedizin flächendeckend in die roten Zahlen gedrückt wird, gefährdet das die Gesundheitsversorgung und die medizinischen Innovationen“, sagte Scholz. Die Zeche für eine Sparpolitik nach dem Rasenmäherprinzip müssten letztlich die Bundesländer zahlen.
Dieses Spargesetz ignoriere die Bedeutung einzelner Einrichtungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten und unabhängig von ihrem Beitrag für ein resilientes Gesundheitssystem, Innovation und Forschung, so Scholz weiter. „Aber nur wirtschaftlich stabile Universitätsklinika können eine langfristig leistungsfähige und krisenfeste Gesundheitsversorgung in Deutschland sichern.“ Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen dürfe nicht auf Kosten der medizinischen Zukunftsfähigkeit gehen, sagte Scholz.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte davor, zu schnell über das Gesetz abzustimmen. Es sei schwer zu begreifen, dass im Krankenhausbereich mit den Änderungsanträgen Personalstandards abgesenkt werden sollen, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.
„Eine Generalnorm, mit der Krankenhäuser verpflichtet werden, für eine ausreichende personelle Ausstattung im ärztlichen und pflegerischen Bereich zu sorgen, ersetzt keine verbindlichen Vorgaben für eine bedarfs- und patientengerechte Personalausstattung.“
Hinzu komme, dass sich das vorhandene Personal künftig mit zusätzlichen MD-Prüfungen auseinandersetzen müsse. „Auch die nochmals ausgeweiteten Zweitmeinungsverfahren werden vor allem viel zusätzliche Arbeitszeit hochqualifizierter Ärztinnen und Ärzte erfordern“, betonte Reinhardt. Statt Bürokratie abzubauen, würden die bürokratischen Belastungen für Ärztinnen und Ärzte weiter steigen.
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