Politik

GKV-Spargesetz: Opposition sauer über Zeitplan, Erinnerungen an den Fall Heimann

  • Dienstag, 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek (Linke, li.) und Katharine Dröge (Grüne) /picture alliance, Andreas Gora, Lenny Karpe
Heidi Reichinnek (Linke, li.) und Katharine Dröge (Grüne) /picture alliance, Andreas Gora, Lenny Karpe

Berlin – Hunderte Seiten Änderungsanträge sind zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gestern Abend offiziell an die Oppositionsfraktionen im Bundestag gegangen. Zuvor wurde bereits eine erste Version dazu Montag früh verschickt. Die Opposition ist entsetzt und kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung scharf. Zumal heute weitere Änderungsanträge seitens der Bundesregierung geben soll.

Die Grünen wollen aus Protest gegen die kurzfristigen Änderungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Abstimmung im Bundestag verhindern. Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge heute vor einer Sitzung in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Die Grünen hätten gestern 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.

„Ganz ehrlich, wer so schlampig arbeitet, dass das, was dann am Ende dem Deutschen Bundestag in einem ultrakurzen Verfahren zugeschickt wurde, nicht mal einen Tag Bestand hat, der sollte seine Gesetze noch einmal ganz gründlich prüfen“, sagte die Fraktions-Chefin. Das Ganze könne auch im September beraten werden – und das sollte es auch – mit deutlich mehr Sorgfalt und mit erheblichen Veränderungen, die an diesem Gesetz notwendig seien.

Kritik kam auch von der Linksfraktion im Parlament. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wolle ihre Reform zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchs „Plenum peitschen, nachdem es kurzfristig noch Dutzende Änderungsanträge“ gegeben habe, sagte Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzend der Linke.

Diese könnten in der Kürze der Zeit weder von den Abgeordneten noch von der Zivilgesellschaft, den Betroffenen und auch den Beschäftigten bewertet werden, betonte sie. Das zeige „nicht nur eine massive Missachtung des Parlaments“. „Das setzt vor allem auch ein klares Zeichen an die Menschen, wo die Regierung deutlich sagt: eure Meinung, eure Erfahrung, euer Wissen, das ist uns total egal“, so Reichinnek.

Ein Fall für Karlsruhe?

Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Möglich wäre darüber hinaus noch, dass sich Abgeordnete wegen der zu kurzen Fristen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wenden.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte heute entsprechende Andeutungen gemacht. Man achte darauf, ob man noch Hinweise aus Karlsruhe bekomme, hatte er betont. Ansonsten solle das Gesetz am Freitag auf der Tagesordnung im Bundestag stehen. Bisher (Stand 17 Uhr) ist beim Bundesverfassungsgericht keine Beschwerden zu dem Gesetz eingegangen, wie ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt erklärte.

Der Vorgang weckt Erinnerungen an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition aus dem Jahr 2023, bei dem die Abgeordneten mit ähnlich kurzen Fristen und vielen Änderungsanträgen überhäuft worden waren.

Ein Verfahren mit Bitte um Einstweilige Anordnung hatte damals der Bundestagsabgeordnete Thomas Heimann (CDU) angestrengt und Recht bekommen. Er sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte dem Bundestag damals aufgegeben, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend zu beraten.

Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag oder Rückendeckung aus Karlsruhe, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen. Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen heute noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern. Ob die Länder das Gesetz aber am Freitag behandeln werden, ist offen. Die Länderkammer hat die Möglichkeit, sich gegen die Annahme zu entscheiden. Dann würde das Gesetz erst Ende September auf die Agenda kommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor.

Reichinnek kritisierte heute nicht nur das Verfahren, sondern auch die Inhalte des GKV-Spargesetzes. Sie sprach davon, dass das „Gesetz den Kahlschlag im Gesundheitssystem“ vorantreiben werde. Die Rettungsdienste würden Alarm schlagen, weil ihre Finanzierung nicht mehr die Kosten decke und die Versorgung einzubrechen drohe, wenn niemand die Differenz zahle.

Die Psychotherapeuten kündigten an, dass ein Viertel der Therapieplätze gestrichen werden müsse, was in der aktuellen Situation, in der Menschen sowieso schon monatelang auf einen Platz warteten, „jetzt auch nicht sonderlich klug“ erscheine.

Vor allem für gesetzlich Versicherte werde es „nicht nur immer schlechter, sondern entgegen der Versprechung auch immer teurer“. „Und ich sag's einfach mal wirklich ganz deutlich: Dieses Gesetz gefährdet in dieser Form Menschenleben“, erklärte die Linken-Fraktionschefin.

may/bee/afp

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