Politik

GKV-Finanzen: Bundesrat will über Vermittlungsausschuss abstimmen

  • Mittwoch, 12. November 2025
/Achim Wagner, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesrat will wegen der Milliardeneinsparung bei den Krankenhäusern zur Konsolidierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern auf die Agenda setzen.

Das geht aus einer Empfehlungsdrucksache des Gesundheitsausschusses des Bundesrates hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Aus Kreisen des Bundesrates wurde dieser Vorgang bestätigt.

Hintergrund ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, kurz (BEEP), in das das sogenannte „kleine Sparpaket“ für die Stabilisierung der GKV-Finanzen per Änderungsantrag eingepflegt wurde. Mit dem Sparpaket will die Bundesregierung verhindern, dass die Beiträge zur GKV im kommenden Jahr deutlich steigen.

Abschließend wurde das Gesetz vergangene Woche im Bundestag beraten, das Bundesgesundheitsministerium hatte daraufhin Anfang der Woche den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt. Diesen Beitrag hatte auch der Schätzerkreis Mitte Oktober berechnet.

Gespart werden soll mit je 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds und den Verwaltungskosten der Krankenkassen selbst. Den größten Block sollen die Kliniken beitragen – bis zu 1,8 Milliarden Euro. Dafür soll der Anstieg ihrer Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Eine Klausel, die zu höheren Zahlungen führen würde, wird für 2026 ausgesetzt.

Genau an diesem Verfahren – dem Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel – stören sich nun die Bundesländer: Im Gesundheitsausschuss wurde die Empfehlung erarbeitet, mit der Bundesregierung über diesen Teil des Sparpakets noch einmal zu verhandeln.

„Es ist zu befürchten, dass dieses Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr führen wird, da der Orientierungswert häufig bereits unter der Veränderungsrate lag und darüber hinaus die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser nicht vollumfänglich wieder gibt“, heißt es zur Begründung der Einberufung des Vermittlungsausschusses.

Zudem sehen die Länder eine gewisse unlogische Verquickung: „Die Regelung konterkariert darüber hinaus die mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebene einmalige Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.“

Das Plenum des Bundesrates will am Freitag kommende Woche entscheiden, ob ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden soll. Dieser müsste bis zum 19. Dezember Ergebnisse liefern – dann findet die letzte Bundesratssitzung für das Jahr 2025 statt.

Im Vermittlungsausschuss sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer sowie der Bundesregierung. Allerdings ist der Vorsitz für den Vermittlungsausschuss für die aktuell laufende 21. Wahlperiode weder auf Seiten des Bundestages noch auf Seiten des Bundesrates bestimmt. Bislang haben Bundestag und Bundesrat nur ihre 32 Mitglieder für die Arbeit in dem Ausschuss bestimmt.

bee

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