GKV-Verwaltungsrat fordert Rahmenbedingungen für stabile Finanzsituation ein

Berlin – Zentrale Zielsetzung muss es sein in der neuen Legislaturperiode durch die notwendigen gesetzgeberischen Entscheidungen für eine stabile Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sorgen. So heißt es in den vorgestern vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes beschlossenen „Positionen für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025“.
„Nachdem die Politik in den letzten Jahren sehr großzügig mit dem Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, welches als Rücklagen bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds lag, umgegangen ist, steht der Gesundheitsfonds nun vor einem gewaltigen Finanzierungsproblem“, erklärte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Es brauche eine „Rückkehr zu einer vorausschauenden Gesetzgebung, die auch die mittel- und langfristigen finanziellen Folgen in den Blick“ nehme.
Die Coronapandemie habe zudem noch einmal verdeutlicht, wie dringend der strukturelle Reformbedarf bei den Krankenhäusern sei. Auch sei die Digitalisierung in vielen Bereichen der Patientenversorgung „erschreckend wenig entwickelt“.
Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, ergänzte, es brauche wieder eine klare Finanzverantwortung bei denjenigen, die für eine Aufgabe originär die Verantwortung tragen. Er verwies diesbezüglich darauf hin, dass mit GKV-Beitragsgeldern Aufgaben der Pandemiebekämpfung, wie etwa die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten in den Kliniken, finanziert worden seien beziehungsweise würden.
Lehren ziehen und Selbstverwaltung stärken
Im Positionspapier wird darauf hingewiesen, dass im Verlaufe der Coronapandemie mit flexiblen Anpassungen eine stabile Versorgung gewährleistet werden konnte. Hier hätten sich die Stärken eines selbstverwalteten Gesundheitswesens gezeigt. In der neuen Legislaturperiode müssten daher die soziale und die gemeinsame Selbstverwaltung wieder gestärkt werden. Die in der Vergangenheit zum Teil massiven staatlichen Eingriffe in die Entscheidungskompetenzen müssen zurückgenommen werden, so die Forderung.
Bundesgarantie zur Bewältigung der Pandemiefolgen
Zur Vermeidung steigender Zusatzbeitragssätze ab dem Jahr 2022 – und damit zugleich zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus der Sozialversicherung insgesamt – müsse der Bund den krisenbedingt erhöhten Finanzbedarf des Gesundheitsfonds für das Jahr 2022 durch ergänzende Bundesmittel von voraussichtlich 18 Milliarden Euro ausgleichen, so eine weitere Forderung.
Im Interesse der Beitragszahlenden sei es dringend erforderlich, die finanzielle Stabilität der GKV und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im Blick zu behalten. Zukünftig dürften ausgabensteigernde Reformmaßnahmen nur zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung (Struktur, Qualität, Leistungen) erfolgen. Über „Jahrzehnte versäumte strukturelle Reformen“ auf der Angebotsseite müssten angegangen werden, um bestehende „Ineffizienzen in der Leistungserbringung“ zu beseitigen.
Grundsätzlich seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen des Bevölkerungsschutzes vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Reform der Versorgungslandschaft notwendig
Im Krankenhausbereich bestünden, so der GKV-Verwaltungsrat, nach wie vor Überkapazitäten in Ballungsgebieten und ein hohes Ambulantisierungspotenzial. Weil für gute Behandlungsergebnisse nicht die Nähe, sondern die Ausstattung von Krankenhausstandorten ausschlaggebend sei, besteht die Notwendigkeit einer Reform hin zu mehr Zentralisierung, Spezialisierung und Kooperation.
Dringend erforderlich sei zudem eine „populationsorientierte Planung der Versorgungsstrukturen“. Es gelte, gestufte und vernetzte Behandlungsstrukturen zu stärken sowie der Qualität der gesundheitlichen Versorgung einen größeren Stellenwert bei der Planung und der Vergütung zu verschaffen.
Darüber hinaus habe die Coronapandemie die ohnehin kritische Situation des Fachpersonals im Gesundheitswesen noch einmal merklich verschärft. Es bedürfe dringend weiterer Anstrengungen aller Akteure sowie nachhaltiger Konzepte, um perspektivisch den Fachkräftemangel zu beheben, so das Plädoyer.
Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Es sei dringend erforderlich, dass die Länder und Kommunen ihren Finanzierungs- und Investitionsverpflichtungen nachkommen, um eine Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu ermöglichen. In der Coronapandemie sei deutlich geworden, dass dringend ein Zukunftskonzept für den unterfinanzierten und unterbesetzten ÖGD benötigt werde.
Grundsätzliches Ziel solle es sein, den ÖGD als eine tragende Säule im Gesundheitssystem und in der präventiven Gesundheitsversorgung auch über die Pandemie hinaus auszubauen. Hierbei sei die Public-Health-Perspektive zu stärken.
Der ÖGD müsse in seiner Beratungsfunktion für politische Entscheidungsträger insbesondere bei bevölkerungsmedizinischen Fragen professionalisiert werden. Hierzu gehöre auch, Fragen der öffentlichen Gesundheit als Querschnittsthemen in andere Politikbereiche zu tragen.
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