GMK: Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Klinikfinanzierung auf der Agenda

Magdeburg – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen. Darüber hinaus sollen die Finanzen für Impfzentren und Krankenhäuser weiter gestützt werden. Das geht aus verschiedenen Beschlüssen der GMK vom Wochenende hervor.
Unter anderem wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgerufen, gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien für eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu entwickeln. Angesichts der Belastung der Gesundheitsämter setzen sich die Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Nachweisen und der digitalen Übermittlung der Gesundheitsdaten ein.
Gleichzeitig fordert die GMK, dass noch nicht geimpfte Beschäftigte in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen.
Angesichts der Omikron-Welle fordern die Gesundheitsminister in einem weiteren Beschluss, die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben zu entlasten und finanziell zu unterstützen. Das BMG wird gebeten, die Regelungen zu Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und Ersatzkrankenhäusern zu verlängern.
Gleichzeitig sollen die Krankenhäuser von bürokratischen Vorgaben entlastet werden, damit sie sich ihrem Kerngeschäft widmen können. In den nächsten Monaten sollen demnach Dokumentationspflichten, die medizinisch nicht notwendig sind, entfallen.
Die GMK hat den Bund darüber hinaus gebeten, die finanzielle Unterstützung der Impfzentren und der sonstigen Impfangebote der Länder weiter aufrechtzuerhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe zugesagt, die Finanzierung der Impfzentren beziehungsweise der Impfstellen bis Ende 2022 sicherzustellen.
Bund und Länder haben sich angesichts der begrenzten PCR-Kapazitäten auch für eine Priorisierung von Personengruppen ausgesprochen, für die eine PCR-Testung dringend notwendig ist.
Die Gesundheitsämter sollen sich zudem wegen der stark steigenden Infektionszahlen künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Coronafällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.
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