Politik

Höhere Steuern für Tabakerhitzer und E-Zigaretten auf dem Weg

  • Donnerstag, 25. März 2021
/picture alliance, Artur Widak
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Berlin – Das Bundeskabinett hat eine höhere Besteuerung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanz­ministeriums zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes. Vorgesehen ist darin auch, die Tabaksteuer auf Zigaretten von 2022 bis 2026 schrittweise zu erhöhen – um im Schnitt rund acht Cent pro Jahr für eine Packung mit 20 Stück.

Die Tabaksteuer für eine 40-Gramm-Packung Feinschnitt steigt nach Ministeriumsangaben um durch­schnittlich etwa 13 bis 16 Cent pro Jahr. Außerdem wird demnach die Mindeststeuer für Zigarren be­ziehungsweise Zigarillos und Pfeifentabak angepasst.

Mit Blick auf die Besteuerung von Heat-not-Burn-Produkten, bei denen Tabak erhitzt wird, und nikotin­haltigen Liquids für E-Zigaretten erklärte das Ministerium von Olaf Scholz (SPD), dass hier die „Ungleich­behandlung“ im Vergleich zu Zigaretten beendet werden solle. Die steuerliche Anpassung sei aufgrund des bestehenden Gefährdungspotenzials nikotinhaltiger Substanzen „auch aus Gründen des Gesund­heits- und Jugendschutzes geboten“.

Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung sei es auch durch den Gebrauch von nikotinhal­tigen Liquids in E-Zigaretten möglich, eine Nikotinsucht zu entwickeln, teilte das Ministerium mit. Stark nikotinhaltige Liquids in Kombination mit Fruchtaromen stellten „insbesondere für Heranwachsende eine besondere Sucht- und Gesundheitsgefährdung dar“.

Heat-not-Burn-Produkte würden daher steuerlich mit Zigaretten gleichgestellt. Für nikotinhaltige Li­quids für E-Zigaretten soll der Steuertarif demnach ab Juli 2022 zunächst zwei Cent pro Milligramm Nikotin betragen und ab 2024 dann vier Cent pro Milligramm.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm forderten, die Tabaksteuererhöhung müsse umsichtig ausgestaltet wer­den. Tillmann kündigte an, genau zu prüfen, ob die Preiserhöhung bei Zigaretten sachgemäß sei.

„Auch werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genau ansehen, in welchem Verhältnis diese Steu­ererhöhung zur geplanten Besteuerung von erhitztem Tabak und eLiquids steht“, fügte sie hinzu. „Eine eventuell geringere Schädlichkeit muss sich in der Besteuerungshöhe von Zigaretten und E-Ziga­retten widerspiegeln.“

Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss, forderte, „Rauch- und Dampfpro­dukte nach dem gesundheitsschädlichen Potential zu besteuern: Je schädlicher das Produkt, desto höher die Steuer“.

afp

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