Politik

Holetschek für Lockerung der Coronaregeln in Krankenhäusern

  • Montag, 23. Januar 2023
/picture alliance, Sammy Minkoff
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München – Wegen der sich entspannenden Coronalage ist Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) für eine Prüfung und möglichst auch eine Lockerung der Coronabesuchsregelungen in Krankenhäusern.

„Nach Austausch mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft appelliere ich an die Krankenhäuser, ihre Vor­gaben für Patientenbesuche an das geänderte Infektionsgeschehen anzupassen“, sagte der CSU-Politiker heute in Mün­chen. Besuche seien für die Genesung der Patienten wichtig und Einschränkungen des Besuchs­rechts müssten ver­hältnismäßig sein.

Aus der Sicht Holetscheks sei es an der Zeit, dass die Kliniken ihre Regelungen zu Besuchszeiten, Zahl der er­laub­ten Besucher und weitere Auflagen überprüften.

„Klar ist: Die Kliniken haben die beste Expertise, zwi­schen Infek­tions­schutz und Normalität abzuwägen. Der Freistaat verzichtet daher hier nicht nur weiterhin auf jedwede Vor­ga­be, sondern hat sogar auch die während der Coronapandemie den Kliniken zur Verfügung gestellten Empfehlungen für den Umgang mit Besuchs­wünschen aufgehoben“, betonte er.

Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, ergänzte, dass in den Kran­kenhäu­sern erfreulicherweise derzeit keine neue Coronawelle erwartet werde. „Daher sehen wir nun schritt­weise Möglichkeiten, die Besuchsregelungen der Kliniken an positive Entwicklungen anzupassen.“

Es sei begrüßenswert, wenn die Krankenhäuser ihre Besuchsregelungen nun unter Berücksichtigung der lo­kalen Gegebenheiten „mit Augenmaß dem geänderten Infektionsgeschehen anpassen können“. Die Sicherheit der Patienten werde selbstverständlich weiter oberste Priorität haben.

„Auch beim Thema Maskenpflicht und Testerfordernisse in medizinischen Einrichtungen sollte mit dem fort­schrei­tenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten“, sagte Hole­tschek.

Der Bund müsse sich überlegen, die bundesrechtlichen Maskenpflichten auch in medizinischen Einrichtungen schon vor dem 7. April aufzuheben. „Die Einrichtungen wissen selbst ganz genau, wo Maßnahmen infektiolo­gisch noch not­wen­­dig sind.“

dpa

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