Vermischtes

Millionenbeträge wegen Corona an Bußgeldern in Bayern verhängt

  • Mittwoch, 25. Januar 2023
/picture alliance, Zoonar, stockfotos-mg
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München – Wegen Verstößen gegen Coronaregeln haben die bayerischen Kommunen in den vergangenen Jahren Bußgelder von fast 40 Millionen Euro verhängt. Dafür wurden fast 237.000 Ordnungswidrigkeitenver­fahren geführt. Knapp 38.000 Verfahren sind noch offen. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministe­riums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.

Das Ministerium hat dafür über die Bezirksregierungen die Kreisverwaltungsbehörden im Freistaat zum aktuellen Stand der coronabedingten Bußgeldverfahren abgefragt.

Enthalten sind sämtliche Bußgelder, die wegen Verstößen gegen alle in der Vergangenheit gültigen bayeri­schen Coronaverordnungen verhängt wurden. Eine Aufschlüsselung, wie hoch jeweils bei den einzelnen Ver­stößen die Bußgelder in Summe waren, enthält die Auflistung allerdings nicht.

Exakt 39.390.887,28 Euro an Bußgeldern wurden demnach bayernweit verhängt. Allein auf 3,2 Millionen Euro beliefen sich die gesammelten Bußgeldbescheide der Landeshauptstadt München. Aber auch in Nürnberg liegt die Gesamtsumme laut Ministerium bei knapp 3,1 Millionen Euro.

Während der Coronapandemie konnten beispielsweise Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen die zeitweilig gültigen Ausgangsbeschränkungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Geschäftsinhabern und anderen drohten Bußgelder, wenn sie die jeweils gültigen Coronaregeln in ihrem Bereich nicht genügend durchsetzten. Christoph Maier (AfD) forderte die Staatsregierung auf, noch offene Verfahren einzustellen und den Bürgern die Bußgelder zu erlassen.

Seit einiger Zeit läuft eine Debatte über die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Coronabußgeldern – dazu will das Gesundheitsministerium den Kommunen konkrete Hinweise zur Umsetzung an die Hand geben.

Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

dpa

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