Hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken erfüllen Mindestanforderungen weitgehend

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland haben im vergangenen Jahr über alle Klinikstandorte hinweg im Durchschnitt an 363,32 Tagen die Mindestanforderungen der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) erfüllt.
Dies zeigt ein neuer Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Bericht angenommen und auf seiner Webseite veröffentlicht.
Der G-BA hatte die QSFFx-RL im Jahr 2019 beschlossen und darin Mindestanforderungen für Struktur, Personal und Verfahrensabläufe festgelegt. Standorte, die hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen, müssen diese Mindestanforderungen seit dem 1. Januar 2021 erfüllen.
Seit dem Jahr 2023 müssen die Kliniken jährlich in einer Strukturabfrage nachweisen, dass sie die qualitätssichernden Mindestanforderungen erfüllen.
Im vergangenen Jahr haben laut dem Bericht 890 Klinikstandorte ihre Daten vollständig übermittelt. 881 Datensätze konnten in die Auswertung einbezogen werden.
799 Standorte erfüllten alle 26 Mindestanforderungen der Richtlinie ganzjährig. Die Kliniken hatten unter bestimmten Voraussetzungen aber die Möglichkeit, Ausnahmetatbestände geltend zu machen und Abweichungen zu begründen.
So wurde die Anforderung, dass der oder die für die Notfallversorgung bestimmte Arzt oder Ärztin über eine Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ verfügt, bundesweit im Durchschnitt an 32,48 Tagen nicht erfüllt. Ab dem kommenden Jahr ist dieser Ausnahmetatbestand laut dem G-BA nicht mehr möglich.
Die Verpflichtung, dass die für die Notfallversorgung benannte Pflegekraft über die Weiterbildung „Notfallpflege“ verfügt, wurde bundesweit im Durchschnitt an 7,1 Tagen nicht erfüllt. Auch hier ist ab dem kommenden Jahr kein Ausnahmetatbestand mehr möglich.
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