Politik

IKK fordert bei Pandemiebekämpfung mehr Mitspracherecht des Bundestags

  • Freitag, 23. Oktober 2020
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Berlin – Bei der Bekämpfung der Coronapandemie ist aktuell schnelles Handeln gefordert. Dementsprechend befürwortet die Interessenvertretung der Innungskranken­kassen (IKK) das in der derzeitigen Krisensituation begründete schnelle, gesetzliche Eingreifen der Bundesregierung.

Bestrebungen, die durch das Infektionsschutzgesetz aktuell bis zum 31. März 2021 geltende gesetzgeberische Vollmacht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dauerhaft auszu­weiten, lehnen die IKK jedoch ab.

„Das Gesundheitssystem hat sich in der Belastungsprobe durch die Coronapandemie als überzeugend leistungsfähig erwiesen: Handlungsnotwendigkeiten wurden kurzfristig und engagiert umgesetzt, Versorgungslücken rasch geschlossen“, lobte IKK-Vorstandsvorsitz­ender Hans-Jürgen Müller die vom BMG erarbeiteten pandemiebedingten Regelungen.

Da diese jedoch tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen würden, sei eine zeitliche befristet unverzichtbar. „Sollten sie darüber hinaus oder für andere künftige pandemische Krisen gelten, so bedürfe es eines geordneten parlamentarischen Prozesses“, betonte Müller.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die IKK-Interessenvertretung die Forderung des Bundestagspräsidenten, den Bundestag in seiner Rolle als Gesetzgeber wieder stärker in die Pandemiebekämpfung einzubinden und ihm ein klares Widerspruchsrecht einzuräumen.

hil

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