Politik

Impfpflicht: Ministerium drängt auf Einhaltung der Meldepflicht

  • Freitag, 10. Juni 2022
/picture alliance, Bernd Weißbrod
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Schwerin – Das Schweriner Gesundheitsministerium sieht hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Nachholbedarf bei der Meldung ungeimpfter Mitarbeiter. Es sei nicht auszuschließen, dass Unternehmen und Einrichtungen ihrer Prüfungs- und Meldepflicht nicht nachgekommen sind, erklärte Ministeriumssprecher Alexander Kujat heute auf Nachfrage. Ende Mai habe man in einem Schreiben die Gesundheitsämter nochmals aufgefordert, an Einrichtungen und Unternehmen heranzutreten.

„Hier sei dringender Handlungsbedarf geboten“, zitierte der Landkreis Vorpommern-Rügen das Ministerium in einer Pressemitteilung. Man fordere betroffene Einrichtungen auf, Beschäftigte über die Plattform „Impf-MV“ zu melden, die benötigte Nachweise bisher nicht erbracht hätten oder wenn Zweifel an der Echtheit des geforderten Nachweises bestanden. Der Landkreis verwies außerdem darauf, dass ein Unterbleiben solcher Meldungen ordnungswidrig sei und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Nach jüngsten Erhebungen des Schweriner Gesundheitsministeriums sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 7.600 Pflegekräfte und Mitarbeiter von Dienstleistern in Einrichtungen nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Coronainfektion genesen. Während in Sachsen schon mehr als 1.000 ungeimpfte Pflegekräfte die Erlaubnis bekommen haben, ihre Arbeit weiter auszuüben, sind im Nordosten laut Gesundheitsministerium noch keine Entscheidungen gefallen.

Mit ersten Bescheiden sei Ende Juni bis Anfang Juli zu rechnen. In MV befänden sich die Behörden mitten im vorgesehenen Verwaltungsverfahren. Etwaigen Bescheiden gingen Anhörungsschreiben zur Klärung der Sachverhalte voraus.

Der sächsische Landkreis Mittelsachsen hatte gestern bekanntgegeben, das Gesundheitsamt habe schon 1.200 Betroffenen schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen könnten.

Der Landkreis wich den Angaben zufolge vom bundesweit geltenden Vorgehen in der Coronapandemie ab und verzichtete auf die Anhörung der Betroffenen und die Androhung von Bußgeldern und Betretungsverboten. Vielmehr sei bei den Pflegeeinrichtungen abgefragt worden, ob bei einem Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet sei.

dpa

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